Novellierung des Niedersächsischen Pflegegesetzes
Artikel aus Niedersachsen
In ihrer Koalitionsvereinbarung für die laufende Legislaturperiode des Niedersächsischen Landtages haben die Regierungsfraktionen die Stärkung der pflegerischen Versorgung in Niedersachsen auf die Agenda gesetzt.
In ihrer Koalitionsvereinbarung für die laufende Legislaturperiode des niedersächsischen Landtages haben die Regierungsfraktionen die Stärkung der pflegerischen Versorgung in Niedersachsen auf die Agenda gesetzt. Die Rahmenbedingungen für Pflegekräfte, Pflegebedürftige und deren Angehörige sollen erheblich verbessert werden.
Ein wichtiger Baustein hierfür ist die Novellierung des Niedersächsischen Pflegegesetzes, das derzeit im Landtag abgestimmt wird. Mit dem Gesetz soll insbesondere die Landesförderung im Bereich Pflege an die Voraussetzung der tarifgerechten Bezahlung gekoppelt, außerdem soll 2021 eine „Beschwerdestelle Pflege“ an den Start gehen und die Pflegeberichterstattung weiterentwickelt werden.
Die TK-Landesvertretung Niedersachsen begrüßt die Gesetzesinitiative. Die Landesregierung ist mit der Novellierung des Pflegegesetzes auf dem richtigen Weg zur Umsetzung der Konzertierten Aktion Pflege (KAP.NI). Eine bessere Tarifbindung ist wichtig, damit gute Pflegeleistungen auch auf dem Gehaltszettel der Pfleger:innen ankommen. Die Landesförderung für Investitionen an die tarifgerechte Bezahlung zu knüpfen ist sinnvoll.
Allerdings beteiligt sich das Land derzeit an den Investitionskosten von stationären Pflegeeinrichtungen nur wegen der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Die dauerhafte Investitionskostenförderung ist aber aufgrund der erheblich gestiegenen finanziellen Belastung der Pflegebedürftigen auch nach der Pandemie zwingend notwendig.
Gesetzentwurf zur Änderung des niedersächsischen Pflegegesetzes