Zukunftsfonds für Digitalisierung der Kliniken in Sachsen nutzen
Position aus Sachsen
Im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets hat die Bundesregierung ein "Zukunftsprogramm Krankenhäuser" gestartet und mit einer bundesseitigen Finanzhilfe von 3 Mrd. Euro ausgestattet.
Hinzu kommt ein Finanzierungsanteil der Länder oder der Krankenhausträger, so dass bundesweit rund 4,3 Mrd. Euro investiert werden können. Der nun vorgelegte Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, vorrangig Investitionen in die digitale Infrastruktur der Krankenhäuser zu unterstützen. Diese Zielsetzung begrüßt die TK ausdrücklich.
Investitionen in die Digitalisierung sind für die hochwertige medizinische Versorgung in Sachsen unerlässlich. Dies gilt umso mehr für die ländlichen Regionen. Jetzt müssen die gebotenen Möglichkeiten des bundesweiten "Zukunftsprogramms Krankenhäuser" für den digitalen Umbau der sächsischen Krankenhäuser umfassend genutzt werden. Mit der Förderrichtlinie "Digitalisierung im Gesundheitswesen und telemedizinische Anwendungen" (eHealthSax) als Teil der Strategie "Sachsen Digital" investiert der Freistaat bereits in einzelne innovative Digitalisierungsprozesse. Folgende Maßnahmen sind aus Sicht der TK zentral wichtig:
Strukturelle Voraussetzungen der Krankenhäuser stärken
Die Digitalisierung der Krankenhäuser ist meist auf die internen Informationssysteme limitiert. Wenn jedoch Insellösungen und die Heterogenität in der IT-Infrastruktur abgebaut werden sollen, ist es notwendig, die verschiedenen Systemlandschaften interoperabel zu gestalten. Ziel muss sein, eine sektorenübergreifende Vernetzung ohne technische Barrieren herzustellen.
Die TK fordert, das Konjunkturpaket dafür zu nutzen, den Anschluss der Krankenhäuser an die Telematikinfrastruktur sowie die Integration der elektronischen Patientenakte (ePA) zu forcieren. Das gelingt nur mit gemeinsamen technischen, funktionalen Standards innerhalb des Krankenhauses selbst, aber auch zwischen verschiedenen Krankenhäusern und deren Primärsystemen (z. B. KIS und Archivsysteme).
Telemedizinische Netzwerke
Der digitale Austausch bedeutet für Patienten viele Vorteile, z. B. durch eine zeitnah verfügbare Zweitmeinung oder den Wegfall von Wartezeiten bei Spezialisten. In einem Flächenland wie Sachsen brauchen gerade Patienten in ländlichen Regionen diese digitalen Zugänge, unabhängig von Ort und Zeit. Deshalb plädiert die TK für den konsequenten Ausbau der Telemedizin gerade dort, wo mehrere medizinische Fächer an der Behandlung beteiligt sind oder vor Ort nicht alle medizinischen Leistungen vorhanden sind.
In "Schlaganfall-Netzwerken" arbeiten regionale Kliniken mit Häusern von überregionaler Bedeutung (Schwerpunkt-Krankenhäusern) seit Jahren erfolgreich telemedizinisch zusammen, indem sie radiologische Befunde austauschen und sich fachlich abstimmen. Die Patienten profitieren davon, schnell die bestmögliche Behandlung zu erhalten - ohne oder mit Verlegung in die Spezialklinik.
Telemedizinische Konsile können zwischen Kliniken genauso organisiert werden wie mit ambulant tätigen Fachärzten. Krankenhäuser sollten deshalb generell die Möglichkeit erhalten, Konsilien oder Visiten als telemedizinische Leistung durchzuführen und abrechnen zu können. Dies wurde für den vertragsärztlichen Bereich bereits im Rahmen des "Digitale-Versorgung-Gesetzes" (DVG) realisiert. Zwischen den Krankenhäusern gibt es bisher keine entsprechende Abrechnungsmöglichkeit.
Steuerung der Investitionen gemeinsam mit den Krankenkassen
Der Krankenhaus-Zukunftsfonds knüpft an das seit 2016 bestehende Finanzierungsinstrument des Strukturfonds nach § 12 KHG an. Ziel des im Wesentlichen auch aus Versichertengeldern finanzierten Strukturfonds ist, den Abbau von Überkapazitäten und eine Optimierung des Leistungsangebots im Krankenhaussektor anzustoßen.
Mit dem Strukturfonds nach § 12a KHG sind seit 2019 Fördermaßnahmen hinzugekommen wie die Bildung von Zentren und Krankenhausverbünden, integrierten Notfallstrukturen oder telemedizinischen Netzwerken. Diese sind teilweise auch Bestandteil des neuen "Zukunftsprogramms Krankenhäuser", so dass es einer Harmonisierung beider Programme bedarf.
Deshalb sollte das "Zukunftsprogramm Krankenhäuser" aus Sicht der TK an die bestehenden Regelungen des Strukturfonds angepasst werden. Insbesondere sollte das Einvernehmen mit den Kostenträgern weiterhin Bestandteil des Verfahrens sein. Gerade durch dieses Einvernehmen konnten die Krankenkassen in der Vergangenheit gezielt auf Strukturveränderungen hinwirken.