Gute Pflege muss #Chefinsache sein
Artikel aus Mecklenburg-Vorpommern
In der aktuelle #Chefinsache schildert Manon Austenat-Wied, welche Auswirkungen die Pflegereform auf Mecklenburg-Vorpommern hat und pflegerische Versorgung weiter verbessert werden kann.
TK: Frau Austenat-Wied, das Bundeskabinett hat am 5. April 2023 den Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (PUEG) beschlossen. Welche Auswirkungen wird die geplante Reform auf die Pflege in Mecklenburg-Vorpommern haben?
Manon Austenat-Wied: Im Vergleich zum Referentenentwurf hat es einige wesentiche Änderungen gegeben. So wurde bei der Gestaltung der Beitragssätze eine Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern eingeführt. Außerdem wurden die damit verbundenen Abschläge leicht erhöht. Danach soll es nur noch Abschläge für mindestens zwei Kinder unter 25 Jahren geben. Ab dem fünften Kind unter 25 Jahren wird keine weitere Differenzierung vorgenommen. Auf die Zusammenlegung von Kurzzeit- und Verhinderungspflege wurde verzichtet. Auch die zunächst geplanten Modellvorhaben in den Kommunen für innovative Unterstützungsmaßnahmen und -strukturen vor Ort und im Quartier wurden wieder gestrichen. Das Förderprogramm für eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wird nicht verlängert und auf das Informationsportal für Pflegende wurde vorerst verzichtet. Damit sind viele Verbesserungsmöglichkeiten für die Versorgung der Pflegebedürftigen in Mecklenburg-Vorpommern entfallen. Das zentrale Element der geplanten Reform sind somit Beitragserhöhungen, die einseitig die Beitragszahlenden belasten. Darüber hinaus gibt es aber natürlich auch kleinere Einzelmaßnahmen, die sich durchaus positiv auf die Versorgung auswirken können.
TK: Welche meinen Sie damit?
Manon Austenat-Wied: Die Anbindung der Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI) ist so ein Element. Bis zum 1. Juli 2025 haben alle ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen alle Voraussetzungen für den Anschluss an die TI zu erfüllen. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Ablösung papiergebundener Prozesse. Dadurch können wir bürokratische Arbeitsaufwände reduzieren und die knapper werdenden personellen Ressourcen stärker auf die Arbeit an den Patientinnen und Patienten konzentrieren.
TK: Werden die Versicherten im Land auch von einer einfacheren Feststellung der Pflegebedürftigkeit profitieren?
Austenat-Wied: Das Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit ist seit 2008 stetig komplizierter und unübersichtlicher geworden. Das diese Regelungen nun neustrukturiert und systematisiert werden sollen, ist sehr sinnvoll. So können verfahrens- und leistungsrechtliche Inhalte in voneinander getrennten Vorschriften übersichtlicher und mit mehr Fokus auf die Pflegebedürftigen aufbereitet werden. Dies wird die pflegebedürftigen Personen aber auch die pflegenden Angehörigen entlasten und verschafft ihnen einen leichteren Zugang zum Thema.
TK: Gibt es noch Themen, die Sie gern stärker im Pflegebereich sehen wollen würden?
Austenat-Wied: Aus meiner Sicht nutzen wir auch im pflegerischen Bereich die Möglichkeiten der Digitalisierung zu wenig. Dies betrifft nicht nur die Belange der Pflegeversicherung, sondern auch die pflegerische Arbeit in Krankenhäusern. Wir unterstützen beispielsweise das Start-up HelpChat seit seiner Entstehung auf dem Weg, die Zusammenarbeit im pflegerischen Bereich digitaler und damit einfach zu machen. Letztlich werden Veränderungen, die das Personal entlasten, immer auch zu positiven Effekten gegenüber den Pflegebedürftigen führen. Diese Auswirkungen können manchmal trivial erscheinen. Aber mehr Zeit für die pflegerische Leistung führt zu mehr Spaß und Freude an der pflegerischen Arbeit. Mit Blick auf die demografische Entwicklung ist dies eine zentrale Zukunftsbaustelle. Wir müssen Maßnahmen ergreifen, damit die Menschen gerne und das auch langfristig in ihrem gesellschaftlich so wichtigen Beruf arbeiten.
TK: Vielen Dank für das Interview.