München, 14. Februar 2024. Das Recht auf eine ärztliche Zweitmeinung in der gesetzlichen Krankenversicherung wird ab Juli dieses Jahres auf die zehnte Indikation erweitert. Der entsprechende Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Beschluss umfasst die Implantation einer Totalendoprothese am Hüftgelenk sowie entsprechende Wechsel- und Revisionseingriffe. 
 
Im Jahr 2022 erfolgten allein deshalb in den bayerischen Kliniken 49.341 Eingriffe. Das sind 19,8 Prozent mehr als vor zehn Jahren. Im Jahr 2013 lag die Zahl der Eingriffe im Freistaat noch bei 41.188. Christian Bredl, Leiter der Techniker Krankenkasse (TK) in Bayern, begrüßt die zusätzliche Indikation: "Die ärztliche Zweitmeinung kann für Patientinnen und Patienten unnötige Operationsrisiken wie Nerven- und Gefäßschädigungen, Narbenprobleme oder Infektionen durch resistente Keime vermeiden."

Mit Zweitmeinung unnötige oder zu frühe Operationen vermeiden

Ab Juli 2024 können alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit der Zweitmeinung vor Hüftgelenkseingriffen nutzen. Da es sich um geplante Eingriffe handelt, haben die Betroffenen Zeit, in Ruhe für sich die richtige Entscheidung zu treffen. Sie können so ihre Fragen beispielsweise über alternative Behandlungsmöglichkeiten mit einer Fachärztin oder einem Facharzt abklären. 
 
TK-Versicherte können darüber hinaus heute schon eine Online-Zweitmeinung bei anstehenden Hüft-Operationen einholen. Dabei werden die Unterlagen in ein spezielles Webportal hochgeladen. Unabhängig vom Wohnort erhalten sie dann innerhalb von zehn Werktagen eine fundierte ärztliche Zweitmeinung. Zusätzlich bietet die TK bei geplanten stationären operativen Eingriffen an der Wirbelsäule oder an Schulter-, Hüft- und Kniegelenken eine Zweitmeinung vor Ort an. 
 
"Dazu wurde bundesweit mit rund 30 ausgewählten Schmerzzentren, vier davon in Bayern, ein Vertrag geschlossen, der unter anderem einen Zweitmeinungstermin innerhalb von zwei bis sieben Tagen beinhaltet", so Bredl. "Dabei untersucht ein interdisziplinäres Team aus Schmerz-, Physio- und Psychotherapeut gemeinsam die Patientinnen und Patienten und geben eine Empfehlung für die weitere Behandlung." Die Details und eine Landkarte mit den teilnehmenden Schmerzzentren gibt es online.

Zehn Indikationen für die Zweitmeinung ab Juli 2024

Bei diesen Indikationen müssen die behandelnden Arztpraxen künftig auf die Möglichkeit der Zweitmeinung vor einer Operation hinweisen:

  • Amputation beim diabetischen Fußsyndrom
  • Eingriff an Gaumen- oder Rachenmandeln (Tonsillektomie, Tonsillotomie)
  • Eingriff an der Wirbelsäule
  • Gallenblasenentfernung (Cholezystektomie)
  • Gebärmutterentfernung (Hysterektomie)
  • Gelenkspiegelungen an der Schulter (Schulterarthroskopie)
  • Herzkatheteruntersuchung und Ablationen (Verödungen) am Herzen
  • Implantation eines Herzschrittmachers oder eines Defibrillators
  • Implantation einer Knieendoprothese
  • Hüftgelenk Totalendoprothese und Revision ab Juli 2024                     

 
Bei der Arztsuche für Zweitmeinungen steht auch der Patientenservice der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Verfügung: www.116117.de/zweitmeinung.

Hinweis für die Redaktion

Die Daten zu den Operationen stammen aus der DRG-Statistik des Statistischen Bundesamtes, Operationen und Prozeduren der vollstationären Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern. Abrufbar sind diese bei der Gesundheitsberichtserstattung des Bundes. Datenstand: 31.01.2024. Aktuell verfügbar sind die stationären Daten bis zum Jahr 2022.

Die vier teilnehmenden bayerischen Schmerzzentren befinden sich in Fürth, Eichstätt, Augsburg und München.