Fragwürdig ist vor allem, eine Versorgungsverbesserung primär über finanzielle Anreize mit Gießkanneneffekt wie eine Entbudgetierung im hausärztlichen Bereich herbeizuführen und strukturelle Reformen darüber zu vernachlässigen. Immerhin sieht der Gesetzentwurf - anders als frühere GVSG-Zwischenstände - nicht mehr so viele Regelungen vor, deren Mehrwert zur Verbesserung der Versorgung bei erheblicher Kostenwirkung zweifelhaft ist. Zudem ist es sachgerecht, staatliche Aufgaben wie die Finanzierung von Medizinstudienplätzen nicht den Beitragszahlenden der GKV aufzubürden.  

Insgesamt droht jedoch die Entwicklung des letzten Jahrzehnts fortgesetzt zu werden, Geld in defizitäre Versorgungsstrukturen zu gießen, anstatt Anreize für die notwendige Transformation zu geben. Grundsätzlich müssen aber Effizienz und Effektivität in der Regelversorgung erhöht werden. Die TK hat die Knackpunkte des GVSG einer kritischen Bewertung unterzogen und macht - dort, wo nötig - Verbesserungsvorschläge. 

TK-Posi­tion: GVSG - Reform mit Gieß­kan­nen­ef­fekt statt Struk­tur­re­form

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