Ein Budgettopf für alle gesetzlichen Krankenkassen - der Gesundheitsfonds
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Der Gesundheitsfonds wurde zum 1. Januar 2009 mit dem GKV (Gesetzliche Krankenversicherung)-Wettbewerbsstärkungsgesetz eingeführt. Er ist das zentrale Element in der Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen.
Der Gesundheitsfonds stattet die gesetzlichen Krankenkassen mit den finanziellen Mitteln für ihre zu erwartenden Ausgaben aus. Sie erhalten die finanziellen Mittel zur Versorgung ihrer Versicherten also nicht direkt von ihren Mitgliedern, sondern indirekt aus dem Gesundheitsfonds. Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) verwaltet den Budgettopf.
Wie funktioniert der Gesundheitsfonds?
Durch die gesetzlichen Krankenkassen wird der allgemeine Beitragssatz von den Beitragszahlenden erhoben. Mit Einführung des Gesundheitsfonds wurde vom Gesetzgeber ein einheitlicher Beitragssatz festgelegt. Die Beiträge werden dann dem Gesundheitsfonds zugeführt, hinzu kommt ein Bundeszuschuss aus Steuermitteln. Die Finanzlage, also die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben, werden bereits im Jahr zuvor geschätzt und die finanziellen Mittel festgelegt. Im Folgejahr wird das Geld an die Kassen verteilt.
Der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) ist der Verteilungsschlüssel für den Großteil der Gelder aus dem Gesundheitsfonds, er regelt die Höhe der finanziellen Mittel für die einzelnen Krankenkassen. Für jede und jeden Versicherten erhalten die gesetzlichen Krankenkassen einen pauschalen Betrag, abhängig von Alter, Geschlecht, Krankheitsmerkmalen (Morbidität) sowie regionalen Ausgabeunterschieden gibt es Zu- oder Abschläge. Dadurch werden die Risikostrukturen ausgeglichen. Die Kassen erhalten außerdem noch weitere Zuweisungen aus dem Fonds.
Sollten die finanziellen Mittel aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichen, können die Krankenkassen einen kassenindividuellen und einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben. Dieser wird ebenfalls über den Gesundheitsfonds verteilt.