Nutzung von Gesundheitsdaten im Sinne der Patientinnen und Patienten
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Gesundheitsdaten gehören zu den sensibelsten Informationen eines Menschen und müssen deshalb besonders geschützt werden. Deshalb ist es wichtig, dass die Nutzung von Gesundheitsdaten im Sinne der Versicherten klar geregelt wird.
Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig es ist, dass wichtige Informationen etwa über den Impfstatus, Vorerkrankungen oder Therapien und Behandlungen gespeichert sind und vor allem auch jederzeit abgerufen werden können, wenn sie benötigt werden.
Wenn vorliegende Daten klug genutzt sinnvoll zusammengeführt werden, kann das die Versorgung enorm verbessern. Die optimalen Versorgungspfade können für Patientinnen und Patienten individuell ermittelt werden und Ärztinnen und Ärzte können gezielter behandeln.
Daten ermöglichen es, Medizin persönlicher zu machen und Therapien optimal abzustimmen. Das kann jedoch nur gelingen, wenn die Weichen bei der Datennutzung im Gesundheitswesen richtig gestellt werden. Hier bedarf es dringend Änderungen in der Gesetzgebung, damit die Daten von Patientinnen und Patienten auch in ihrem Sinne genutzt werden.
- Gesundheitsdaten müssen von den Krankenkassen für Forschung und Versorgung genutzt werden dürfen.
- Abrechnungsdaten müssen ohne Zeitverzug verfügbar sein, damit die Informationen für die Versorgung der Patientinnen und Patient verwendet werden können.
- Die Forschungsdaten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) müssen für Krankenkassen zugänglich sein.
Alle Informationen zu den Forderungen der TK zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz finden Sie in unserem Positionspapier.