Im Fokus: Neue Digitalgesetzgebung (DigiG und GDNG)
Interview aus Sachsen
Mit der neuen Digitalgesetzgebung, die aus dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG) sowie dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) besteht, will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Grundlage dafür schaffen, dass endlich wieder Dynamik und frischer Wind in die festgefahrene digitale Transformation des deutschen Gesundheitswesens kommt. Beide Gesetze sollen zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Alexander Krauß, Leiter der TK-Landesvertretung Sachsen, begrüßt die Ansätze des BMG, das Gesundheitssystem mit den vorgeschlagenen gesetzlichen Änderungen weiter zu digitalisieren und Innovationen voranzutreiben. Er sieht im Rahmen der neuen Gesetzgebung echte Chancen für mehr Effizienz sowie Qualitätsorientierung. Ziel des DigiG ist die Weiterentwicklung und Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens mit der elektronischen Patientenakte (ePA) als zentralem Baustein; das GDNG flankiert diese Bemühungen.
TK: Worin sehen Sie die vorrangige Aufgabe einer Krankenkasse im digitalen Zeitalter?
Alexander Krauß: Gesundheit ist eines der wichtigsten Themen für jeden Menschen - ein Leben lang. Umso entscheidender ist es, dass Versicherte wissen, welche Angebote für ihre persönliche Situation passend sind. Viele Versicherte wünschen sich praktikable und hilfreiche Unterstützung beim Navigieren durch das Gesundheitssystem. Systembedingt existieren unterschiedliche Ansprechpartner in den Arztpraxen, Krankenhäusern, Apotheken und anderen Gesundheitsfachberufen. Es ist notwendig, die Informationen zusammenzuführen, damit alle Versicherten die beste Versorgung erhalten. Eine wichtige Aufgabe liegt somit in der individuellen Unterstützung der Versicherten, durch das Gesundheitssystem zu navigieren und gesund zu bleiben oder schnell wieder gesund zu werden.
TK: Wodurch unterscheiden sich gesetzliche Krankenkassen von anderen Akteuren des Gesundheitssystems?
Krauß: Krankenkassen begleiten die Versicherten von der Geburt bis ins hohe Alter und verfolgen gemeinsam dasselbe Ziel: die bestmögliche Gesundheit. Sie versichern jeden Menschen - persönliches Risiko, Vorerkrankungen oder Einkommenshöhe spielen keine Rolle. Sie verfolgen keine kommerziellen Interessen und wirtschaften solidarisch, nicht gewinnorientiert.
TK: Welche neue Regelung hat besonders spürbare Auswirkungen auf den Alltag der Versicherten im Gesundheitssystem?
Krauß: Alle Versicherten erhalten nach dem DigiG durch die neue Opt-Out-Regelung von der Krankenkasse eine elektronische Patientenakte (ePA). Seitens der Leistungserbringer ist die ePA verpflichtend mit Daten zu befüllen. Damit die Akte ein Erfolg werden kann, muss sie für alle Nutzer spürbaren Alltagsnutzen bieten. Die bereitgestellten und befüllten Akten bieten gute Voraussetzungen dafür.
TK: Was ist dabei besonders wichtig?
Krauß: Leichte Bedienbarkeit! Dabei gilt es, die richtige Balance zwischen Nutzerfreundlichkeit und Datensicherheit zu gewährleisten.
TK: Sollten die Versicherten ein Recht darauf haben, dass ihre Daten für eine bessere Versorgung genutzt werden?
Krauß: Ja. Das GDNG beinhaltet unterschiedliche Ansätze für eine vereinfachte und umfängliche Datennutzung im Gesundheitswesen. Hervorzuheben sind dabei die Möglichkeiten der Verknüpfung von Daten der klinischen Krebsregister mit den Daten zur Datentransparenz der gesetzlichen Krankenkassen.
TK: Gibt es weitere, besonders relevante Änderungen im Bereich Gesundheitsdatennutzung?
Krauß: Die Änderungen zur schnelleren Übermittlung von Abrechnungsdaten durch die Kassenärztlichen Vereinigungen an die Krankenkassen halte ich für sehr wichtig - dort lassen sich deutliche Verbesserungen finden. Darauf hatte die TK sehr lange hingewiesen: Abrechnungsdaten mit einem Zeitverzug von bislang 6 bis 9 Monaten können bei der gesundheitlichen Versorgung im Akutfall nicht berücksichtigt werden. Die aktuelle Frist wird auf vier Wochen nach Quartalsende festgesetzt.
TK: Welches Fazit ziehen Sie vor dem Hintergrund der aktuellen Digitalgesetzgebung?
Krauß: Die Digitalisierung im Gesundheitswesen kommt bislang nicht bei den Menschen an. Deshalb ist es enorm wichtig, dass mit dem DigiG wieder Dynamik in die Digitalisierung kommt. Wir brauchen hier dringend mehr Nutzerfreundlichkeit und echten Mehrwert, damit E-Rezept und Akte auch in der Breite genutzt werden. Mit diesem Gesetz kann die E-Rezept-App nun auch in die Apps der Krankenkassen integriert werden. Das ist für viele Versicherte deutlich komfortabler als die bisherigen Lösungen, da sie die App in der Regel bereits auf ihrem Smartphone haben. Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz bringt ebenfalls entscheidende Änderungen, um die an unterschiedlichsten Stellen im System abgelegten Daten über Patientinnen und Patienten verfügbar zu machen, damit tatsächlich ein Mehrwert für die Gesundheit entstehen kann. Zukünftig können Daten aus der elektronischen Patientenakte für die Forschung und Versorgung verwendet werden.