Mehr Antibiotika-Verordnungen bei Erkältungen
Pressemitteilung aus Schleswig-Holstein
Kiel, 4. Juni 2024. In den letzten Jahren sind die Antibiotika-Verordnungen bei Erkältungen zurückgegangen. Eine aktuelle Auswertung der Techniker Krankenkasse (TK) zeigt jedoch: Die Zahlen steigen wieder an. Demnach erhielten in Schleswig-Holstein 2023 12,2 Prozent der Erwerbspersonen, die aufgrund einer Erkältung krankgeschrieben waren, ein Rezept für Antibiotika. Zum Vergleich: im Jahr 2022 lag der Wert bei 7,1 Prozent und 2021 bei 11,3 Prozent.
Im bundesweiten Vergleich werden in Schleswig-Holstein seltener Antibiotika bei Erkältungen verschrieben (bundesweiter Schnitt: 14,7 %). "Dennoch gilt, den Einsatz von Antibiotika bei Erkältungen genaustens abzuwägen. Die meisten Erkältungskrankheiten werden nämlich durch Viren verursacht, bei denen Antibiotika nicht nur wirkungslos, sondern sogar kontraproduktiv sind", erläutert Sören Schmidt-Bodenstein, Leiter der TK-Landesvertretung Schleswig-Holstein.
Antibiotika sind kein Allheilmittel
Antibiotika sind nur bei bakteriellen Infektionen in der Lage, die Bakterien wirksam abzutöten. Der Einsatz von Antibiotika bei virusbedingten Erkältungen hilft also nicht, kann aber Nebenwirkungen zur Folge ziehen wie etwa Durchfall, Übelkeit und andere Magen-Darm-Beschwerden. Zudem besteht die Gefahr, dass durch übermäßigen und falschen Einsatz der Medikamente sich multiresistente Erreger (MRE) bilden. Als Folge können Antibiotika nicht mehr gegen ernsthafte Infektionen wirken.
Hinweis für die Redaktion
Für die aktuelle Auswertung hat die TK die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ihrer rund 5,7 Millionen versicherten Erwerbspersonen (Berufstätige und ALG 1- Empfängerinnen und Empfänger) betrachtet, darunter rund 263.000 in Schleswig-Holstein (Stand 2023).