Eine Person gilt als arbeitsunfähig, wenn sie so krank ist, dass sie ihren aktuellen beruflichen Aufgaben nicht nachkommen kann oder sich die Krankheit verschlimmern würde, wenn sie weiter arbeiten würde.
Weitere Details
Die Entscheidung, ob Beschäftigte arbeitsunfähig erkrankt sind, wird vom Arzt getroffen. Sie hängt auch von der Arbeitssituation der erkrankten Person ab: Dieselbe Erkrankung kann - je nach Tätigkeit - bei dem einen Mitarbeiter zur Arbeitsunfähigkeit führen, während ein anderer trotz der Erkrankung arbeitsfähig bleibt.
Datenabruf und Vorerkrankungsanfragen
Wie Sie als Arbeitgeber Arbeitsunfähigkeitsdaten abrufen können, finden Sie in unseren FAQ-Sammlungen zum Datenaustausch Entgeltersatzleistung (DTA EEL) und zum Datenaustausch eAU .
Hinweis zu Vorerkrankungsanfragen
Bitte beachten Sie: Wir dürfen Ihnen per Telefon keine Auskünfte über Vorerkrankungen geben. Bitte nutzen Sie stattdessen den DTA EEL mit Abgabegrund 41.