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Die Entgeltfortzahlungsversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle Unternehmen. Dabei gelten für die Umlagen U1 (bei Krankheit) und U2 (bei Mutterschaft) unterschiedliche Regeln. Die U1 gilt z.B. nur für kleinere Unternehmen, die U2 für alle Arbeitgeber. Mehr dazu finden Sie in den Erklärungen unten.

Weitere Details

Umlage U1 - Entgeltfortzahlung bei Krankheit

Bedingungen

  • Sie nehmen teil, wenn Ihr Betrieb regelmäßig bis zu 30 Mitarbeitende beschäftigt. Lediglich einige öffentliche Arbeitgeber können sich hier nicht versichern. 
  • Sie prüfen selbst, ob Ihr Unternehmen zur Teilnahme verpflichtet ist. Die Teilnahme gilt für ein Kalenderjahr. Für Ihre Prüfung nutzen Sie die Daten aus dem Vorjahr. 
  • Wenn Sie teilnehmen, tragen Sie im Januar des laufenden Kalenderjahres einfach den Beitrag zur U1 in den elektronischen Beitragsnachweis ein.
  • Sie haben die Wahl zwischen verschiedenen Erstattungssätzen.

Arbeitshilfen

Mit unseren Arbeitshilfen können Sie ermitteln, ob Sie an der U1 teilnehmen, wie hoch der Beitrag ist und Sie können den optimalen Erstattungssatz finden:

Umlage U2 - Mutterschaft

Bedingungen

  • Alle Arbeitgeber nehmen teil.
  • Der Erstattungssatz liegt immer bei 100 %.
  • Es gibt für die U2 nur wenige und sehr spezielle Ausnahmen: für mitarbeitende Familienangehörige eines landwirtschaftlichen Betriebs und bei Dienststellen ausländischer Truppen. 

Kompakter Überblick

In unserem Beratungsblatt Entgeltfortzahlungsversicherung (PDF, 214 kB) haben wir alles Wichtige zu den Umlageversicherungen zusammengestellt.