Ja, auch im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Gleiches gilt für befristete - z.B. kurzfristige - Beschäftigungen. Allerdings endet der Anspruch mit dem Ablauf der Befristung.
Weitere Details
Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob das Beschäftigungsverhältnis sozialversicherungspflichtig ist oder nicht.
Abfrage von Vorerkrankungszeiten
Vorerkrankungszeiten von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen erfragen Sie über den DTA EEL. Sind Ihre Minijobber oder Minijobberinnen nicht als Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, müssen Sie die Vorerkrankungszeiten mit den erkrankten Beschäftigten klären. Mehr dazu finden Sie bei der Minijob-Zentrale.
Datenabruf und Vorerkrankungsanfragen
Wie Sie als Arbeitgeber Arbeitsunfähigkeitsdaten per Meldeverfahren abrufen können, finden Sie in unseren FAQ-Sammlungen zum Datenaustausch Entgeltersatzleistung (DTA EEL) und zum Datenaustausch eAU .
Hinweis zu Vorerkrankungsanfragen
Bitte beachten Sie: Wir dürfen Ihnen per Telefon keine Auskünfte über Vorerkrankungen geben.