Kontakt

Erstattungen für die Entgeltfortzahlungen bei Krankheit oder Mutterschaft Ihrer Beschäftigten können Sie nur online beantragen. Nutzen Sie für Ihre Anträge ein zugelassenes Entgeltabrechnungsprogramm oder eine Ausfüllhilfe wie das SV-Meldeportal. Die Erstattung erhalten Sie dann schnell und unbürokratisch.  

Weitere Details

Worauf muss ich achten, wenn ich die Erstattung mit ausstehenden Beiträgen verrechnen lassen möchte?

Dabei ist wichtig, dass Sie auf den richtigen Verrechnungsmonat achten. Hier erklären wir, wie das geht:

FAQ

Was ist wichtig bei der Verrechnung einer Erstattungsleistung (U1/U2) mit den SV-Beiträgen?