Ausgeliehen und ausgetrickst: BGH-Urteil zu gefälschten A1-Bescheinigungen
Um Sozialabgaben zu vermeiden, entsandten ausländische Leiharbeitsfirmen Arbeitskräfte mit gefälschten A1-Bescheinigungen nach Deutschland. Wir fassen für Sie zusammen, worauf Sie bei der Beschäftigung von Leiharbeitskräften achten sollten.
Leiharbeitsfirmen aus Estland, Litauen und Lettland fälschten A1-Bescheinigungen. Über einen Zeitraum von 4 Jahren entsandten die Personaldienstleister Mitarbeitende aus Nicht-EU-Staaten mit falschen Identitäten nach Deutschland. Betroffen war vor allem der Logistikbereich.
Die Leiharbeitsfirmen hinterzogen bei einem Umsatz von 29 Millionen EUR Sozialversicherungsabgaben von mehreren Millionen EUR.
BGH-Urteil: Strafe für Leiharbeitsfirmen
Die 6 Verantwortlichen wurden im September 2024 vom Bundesgerichtshof (BGH) zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt (BGH, Urteil vom 11.9.2024, Az. 5 StR 325/24).
Darunter befanden sich unter anderem der Geschäftsführer der Leiharbeitsfirmen, Mitarbeitende in leitenden Positionen und ein Steuerberater.
Keine rechtlichen Konsequenzen für Kundenunternehmen
Die Kundenunternehmen haben sich laut BGH nicht strafbar gemacht. Alle Angeklagten befanden sich auf Seiten der Zeitarbeitsfirmen.
Dennoch: Die Kunden griffen (ohne es zu wissen) auf Arbeitskräfte zurück, denen die notwendigen Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnisse fehlten. Gemäß Schwarzarbeitsgesetz ( SchwarzArbG ) waren die Entsendeten also illegal beschäftigt.
Das können Sie tun
Nehmen Sie die infrage kommenden Unternehmen genau unter die Lupe, bevor Sie sie beauftragen.
Dabei können Ihnen diese 5 Tipps helfen:
- Dienstleister mit Branchenerfahrung bevorzugen: Ist die Leiharbeitsfirma auf Ihre Branche spezialisiert, kann sie schneller qualifizierte Mitarbeitende vermitteln.
- Bekannte Unternehmen auswählen: Die Lünendonk-Liste zeigt die 25 führenden Zeitarbeitsunternehmen in Deutschland.
- Erfahrungsberichte berücksichtigen: Auf Arbeitgeber-Bewertungsportalen können Mitarbeitende die Unternehmen beurteilen und gegebenenfalls über Missstände aufklären.
- Gerechte Bezahlung ermitteln: Mitgliedsfirmen in großen Arbeitgeberverbänden wie dem iGZ oder BAP müssen sich an Tarifvereinbarungen halten.
- Zertifizierungen und Lizenzen prüfen: Achten Sie darauf, dass die Zeitarbeitsfirma alle notwendigen Genehmigungen besitzt - z. B. die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung .
Mehr Infos
- Wenn Sie als Arbeitgeber Drittstaatsangehörige nach Europa entsenden, lassen sich in vielen Ländern A1-Bescheinigungen beantragen. Mehr dazu finden Sie in unserem Artikel: Wie kommen Drittstaatsangehörige an die A1-Bescheinigung?
- Nutzen Sie Vordrucke: Bei Entsendungen nach Dänemark, Liechtenstein, Island, Norwegen und in die Schweiz können Sie unseren Antrag auf Entsendung für Drittstaatsangehörige (PDF, 1.2 MB) nutzen.
- Wann die Arbeitnehmerüberlassung eine Entsendung ist, fassen wir in diesem Artikel zusammen: Gilt ausländisches SV-Recht bei einer Arbeitnehmerüberlassung von Mitarbeitern aus dem Ausland
- Mehr zum Thema unrechtmäßige Entsendungen finden Sie im Artikel Welche Konsequenzen hat es, wenn keine A1-Bescheinigung vorliegt? .
- Die wichtigsten Infos zum A1-Antrag finden Sie im Artikel
Wie beantragen Arbeitgeber die A1-Bescheinigung?
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