Erkranken Arbeitnehmer während der Arbeitsunfähigkeit an einer weiteren Krankheit, die für sich allein betrachtet ebenfalls Arbeitsunfähigkeit auslöst, haben sie trotzdem nur Anspruch auf insgesamt sechs Wochen Entgeltfortzahlung.
Weitere Details
Erste AU beendet
War die Arbeitsunfähigkeit wegen der ersten Krankheit allerdings bereits beendet, stehen Arbeitnehmern erneut sechs Wochen Entgeltfortzahlung zu, auch wenn sie zwischendurch ihre Arbeit nicht wieder aufgenommen haben.
Datenabruf und Vorerkrankungsanfragen
Wie Sie als Arbeitgeber Arbeitsunfähigkeitsdaten abrufen können, finden Sie in unseren FAQ-Sammlungen zum Datenaustausch Entgeltersatzleistung (DTA EEL) und zum Datenaustausch eAU .
Hinweis zu Vorerkrankungsanfragen
Bitte beachten Sie: Wir dürfen Ihnen per Telefon keine Auskünfte über Vorerkrankungen geben. Bitte nutzen Sie stattdessen den DTA EEL mit Abgabegrund 41.