Der afrikanische Kontinent bietet schnell wachsende Märkte, die je nach Land verschiedene Chancen bieten. Um da als deutsches Unternehmen nachhaltigen Erfolg zu haben, ist eine gute Vorbereitung wichtig. 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert Beratungen zum Einstieg in den afrikanischen Markt - Interessierte können dafür beim BAFA online einen Antrag stellen.

Die Beratung selbst deckt Marktanalysen ab, hilft aber z. B. auch dabei, vor Ort Kontakte zu knüpfen. 

Wie viel wird gefördert?

Seit 2024 gelten neue Tageshöchstsätze:

Beratungsleistung

Tageshöchstsatz

Marktanalyse, Marktrecherche, Geschäftspartner und Kontakte vor Ort, Zoll-/Einfuhrbestimmungen, Logistik und Transport

bis zu 864 EUR netto (zuvor 800 EUR)

Business-Case-Berechnung, Zertifizierungen und Normen, Aufbau Vertriebsstruktur

bis zu 1.080 EUR netto (zuvor 1.000 EUR)

Finanzierung, Finanzierungsverhandlungen, Gründung einer Niederlassung, rechtliche Rahmenbedingungen

bis zu 1.296 EUR netto (zuvor 1.200 EUR)

Was bedeutet das konkret?

Die Förderquote beträgt nun 85 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Beratung (zuvor 75 Prozent). Pro Beratung werden maximal 15 Beratertage gefördert. Ein Beratertag beläuft sich auf mindestens 8 Stunden.

Daraus folgt: Pro Kalenderjahr können Sie maximal 3 Gutscheine mit einem Höchstwert von 16.524 EUR beantragen. Das macht eine jährliche Maximalsumme von 49.572 EUR. Bei einer Quote von 85 Prozent sind das dreimal 15 Beratertage von maximal 1.296 EUR netto.

An wen richtet sich die Förderung?

Die Förderung können rechtlich selbstständige kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in Anspruch nehmen, wenn sie zu folgenden Branchen gehören:

  • Industrie
  • Baugewerbe
  • Handel
  • Dienstleistungssektor
  • Handwerk

Unter der Voraussetzung: Sie müssen weniger als 500 Beschäftigte und einen Jahresumsatz bis zu 100 Millionen EUR haben.

Wie finden Sie Beratungsfirmen? Und wie kombinieren Sie die Gutscheine?

Um eine Förderung genehmigt zu bekommen, müssen Sie eine Beratungsfirma wählen, die bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gelistet ist. 

Wichtig: Je Beratergutschein können Sie nur Tätigkeiten wählen, die aus der gleichen Tagessatzkategorie stammen. Brauchen Sie aus einer anderen Kategorie eine Beratung? Dann müssen Sie einen weiteren Gutschein beantragen. (Zur Erinnerung: Sie können 3 Beratungen pro Jahr beantragen.)

Beispiele 

Das geht: Sie können eine Beratung zum Thema Einfuhrbestimmungen mit einer Beratung zum Thema Marktanalyse kombinieren.

Das geht nicht: Beratungen zu Einfuhrbestimmungen können Sie nicht mit Beratungen zum Aufbau der Vertriebsstruktur zusammenfassen. Warum? Sie gehören nicht in dieselbe Tagessatzkategorie.

Wichtig ist die Reihenfolge: Für die Förderung muss der Beratungsvertrag nach der Bewilligung des Beratungsgutscheins abgeschlossen werden.

Gut zu wissen

Der Zuschuss fällt unter die "De-minimis-Beihilfen"-Regelung. Diese besagt, dass Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb von 3 Jahren finanzielle Beihilfen erhalten können. Die Höhe der Beihilfen ist auf bis zu maximal 300.000 EUR begrenzt. 

Das bedeutet für Sie: Zusätzlich zu den Beratungsgutscheinen können Sie noch andere finanzielle Beihilfen erhalten, solange diese unter die "De-minimis-Beihilfen"-Regelung fallen.