Ja, die Abschläge für Kinder vom allgemeinen Pflegeversicherungsbeitrag werden bei beiden Elternteilen berücksichtigt.
Weitere Details
Wer gilt als Eltern?
Den Begriff der Elterneigenschaft hat der GKV-Spitzenverband am 11. Juli 2023 definiert: Rundschreiben zu den PV-Beitragssätzen ab 07/2023 und zur Elterneigenschaft (RS 2023-384 v. 11.07.2023) (PDF, 259 kB, nicht barrierefrei)
Für Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern gelten bei der Anerkennung der Elterneigenschaft unterschiedliche Fristen und Voraussetzungen. Die wichtigsten Punkte aus dem aktuellen Rundschreiben haben wir in unserem Artikel zusammengefasst.
Abschläge: Nachweis der Elterneigenschaft
Mehr zum Nachweis der Elterneigenschaft finden Sie in unserem Artikel.