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Ja, die Abschläge für Kinder vom allgemeinen Pflegeversicherungsbeitrag werden bei beiden Elternteilen berücksichtigt.

Weitere Details

Wer gilt als Eltern? 

Den Begriff der Elterneigenschaft hat der GKV-Spitzenverband am 11. Juli 2023 definiert:  Rundschreiben zu den PV-Beitragssätzen ab 07/2023 und zur Elterneigenschaft (RS 2023-384 v. 11.07.2023) (PDF, 259 kB, nicht barrierefrei)

Für Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern gelten bei der Anerkennung der Elterneigenschaft unterschiedliche Fristen und Voraussetzungen. Die wichtigsten Punkte aus dem aktuellen Rundschreiben haben wir in unserem Artikel  zusammengefasst. 

Abschläge: Nachweis der Elterneigenschaft

Mehr zum Nachweis der Elterneigenschaft finden Sie in unserem Artikel.