Alle Beschäftigten ab 23 Jahren, die keine Kinder haben, zahlen einen Zuschlag - Ihr Beitrag zur Pflegeversicherung erhöht sich also. Um größere Familien mit jungen Kindern finanziell zu entlasten, wurden Abschläge pro Kind eingeführt, die den PV-Beitrag für die Eltern verringern.
Beratungsblatt Pflegereform zum 1. Juli 2023
Beiträge für Arbeitgeber 2025
Beiträge für Arbeitgeber (Sachsen) 2025
Weitere Details
Hinweis: Dies sind Informationen für Arbeitgeber. Suchen Sie nach Infos für Versicherte? Dann finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten in unserem Versichertenbereich .
Für Arbeitgeber wichtig zu wissen:
Tipp: In unserer Übersicht finden Sie die gültigen Werte für 2024 und die PV-Beiträge für 2025.
- Die Abschläge gelten ab dem 2. bis 5. Kind unter 25 Jahren. Pro Kind werden dann 0,25 Prozentpunkte vom allgemeinen PV-Beitragssatz (2025: 3,6 Prozent) abgezogen.
- Den Zuschlag für Kinderlose von 0,6 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens zahlen alle Versicherten ab 23 Jahren. Der gesamte Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt dann 4,2 Prozent (2025).
- Der Zuschlag und die Abschläge gelten nur für den Arbeitnehmeranteil - der Arbeitgeberanteil beträgt im Jahr 2025 immer 1,8 Prozent bzw. 1,3 Prozent in Sachsen.
Weitere Hinweise
- Sobald Ihre Beschäftigten nachgewiesen haben, dass sie ein Kind haben, entfällt der Zuschlag für Kinderlose - und zwar lebenslang.
- Für die Abschläge ist es nicht entscheidend, ob die Kinder noch zu Hause leben oder ob diese Kindergeld erhalten.
- Verstirbt ein Kind vor Vollendung des 25. Lebensjahres bleibt der Abschlag erhalten, bis das Kind 25 Jahre alt geworden wäre.
- Für Kinder mit einer Behinderung gelten die gleichen Altersgrenzen: Die Abschlagsregelung endet mit dem 25. Geburtstag.