Abschläge vom allgemeinen PV-Beitrag sind für Kinder möglich, die unter 25 Jahre alt sind. Dies gilt für das zweite bis fünfte Kind. Sind alle Kinder mindestens 25, gilt der allgemeine PV-Beitrag in Höhe von 3,4 Prozent. Der Zuschlag für Kinderlose fällt dann natürlich nicht an.
Weitere Details
Dies sind Informationen für Arbeitgeber. Sie suchen Infos als Versicherte? In unserem Versichertenbereich finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten für TK-Versicherte.
Hintergrund der Beitragsstaffelung
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2022 sollen kinderreiche Familien stärker entlastet werden (BVerfG v. 07.04.2022, Az. 1 BvL3/18 u.a.). Besonders Familien mit mehreren jungen Kindern stehen oft vor finanziellen Herausforderungen.
Deswegen wurde im Rahmen der Pflegereform beschlossen, dass vor allem die Familien geringere Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen, die mehrere Kinder unter 25 Jahren haben, und sich mit diesen Kindern noch in der sogenannten Kindererziehungsphase befinden.
So funktioniert die Staffelung
Der Pflegeversicherungsbeitrag reduziert sich bei mehreren Kindern gestaffelt. Um zu entscheiden, inwiefern sich der PV-Beitrag reduziert, sind das Alter und die Anzahl der Kinder wichtig:
- Der Abschlag gilt nur für Kinder unter 25 Jahren und
- der Abschlag gilt dann für das zweite bis maximal fünfte Kind unter 25 Jahren.
- Pro berücksichtigungsfähigem Kind wird ein Abschlag von 0,25 Prozentpunkten vom allgemeinen Pflegeversicherungsbeitrag (3,4 Prozent) abgezogen.
Weitere Informationen darüber, welche Kinder berücksichtigt werden können, finden Sie in TK-Lex.
In unserer Tabelle sehen Sie außerdem alle Werte zu den Zu- und Abschlägen auf einen Blick.
Für Arbeitgeber wichtig zu wissen:
Der Abschlag gilt nur für den Arbeitnehmeranteil. Der Arbeitgeberanteil beträgt immer 1,7 Prozent bzw. 1,2 Prozent in Sachsen.
Weitere Hinweise
- Für die Abschläge ist es nicht entscheidend, ob die Kinder noch zu Hause leben oder ob sie Kindergeld erhalten.
- Der Abschlag gilt auch für Eltern, die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Der Abschlag gilt für beide Eltern
- Verstirbt ein Kind vor Vollendung des 25. Lebensjahres, bleibt der Abschlag erhalten, bis das Kind 25 Jahre alt geworden wäre.
- Für Kinder mit einer Behinderung gelten die gleichen Altersgrenzen: Die Abschlagsregelung endet mit dem 25. Geburtstag.
Beispiel 1: Familie mit 4 Kindern, eins ist über 25
Alter | Abschlag |
---|---|
26 Jahre | - |
24 Jahre | - |
22 Jahre | 0,25 % |
19 Jahre | 0,25 % |
Wie hoch ist der PV-Beitragssatz?
Um den Beitragssatz zu ermitteln, prüfen Sie die Kinder einzeln:
- Kind 1 ist über 25. Der Beitragszuschlag für Kinderlose wird nicht erhoben. Für die Abschläge von 0,25 Prozentpunkten pro Kind kann es jedoch nicht berücksichtigt werden. Der Beitragssatz läge somit bei 3,4 Prozent (jeweils 1,7 Prozent für Arbeitgeber und Arbeitnehmer), wenn es das einzige Kind wäre.
- Kind 2 ist unter 25. Da es jedoch das erste Kind unter 25 ist, gilt hier noch kein Abschlag. Der Beitrag läge nach wie vor bei 3,4 Prozent (jeweils 1,7 Prozent für Arbeitgeber und Arbeitnehmer), wenn es keine weiteren Kinder gäbe.
- Kind 3 ist unter 25. Da es das zweite Kind unter 25 ist, kann es berücksichtigt werden: Der Abschlag für dieses Kind beträgt 0,25 Prozentpunkte. Der Beitragssatz läge jetzt bei 3,15 Prozent (1,7 Prozent für Arbeitgeber und 1,45 Prozent für Arbeitnehmer), wenn es keine weiteren Kinder gäbe.
- Kind 4 ist unter 25. Da es das dritte Kind unter 25 ist, kann es ebenfalls berücksichtigt werden: Der Abschlag für dieses Kind beträgt weitere 0,25 Prozentpunkte.
Der Beitragssatz liegt in diesem Beispiel also insgesamt bei 2,9 Prozent (1,7 Prozent für Arbeitgeber und 1,2 Prozent für Arbeitnehmer).
Beispiel 2: Kein Abschlag aufgrund der Kinderanzahl
Alter | Abschlag |
---|---|
22 Jahre | - |
Wie hoch ist der PV-Beitragssatz?
Das Kind ist zwar unter 25 Jahre alt, dennoch ist kein Abschlag möglich. Denn: Die Abschläge sind nur für größere Familien mit zwei oder mehr Kindern unter 25 möglich. Hier bleibt es daher beim allgemeinen PV-Beitragssatz von 3,4 Prozent.
Beispiel 3: Keine Abschläge aufgrund des Alters der Kinder
Alter | Abschlag |
---|---|
25 Jahre | - |
26 Jahre | - |
Wie hoch ist der PV-Beitragssatz?
Da beide Kinder 25 oder älter sind, können keine Abschläge abgezogen werden. Hier berechnen Sie die Beiträge mit dem allgemeinen PV-Beitragssatz von 3,4 Prozent. Der Beitragszuschlag für Kinderlose wird natürlich nicht erhoben.
Wer gilt als Eltern?
Mehr zu den neuen Beitragssätzen und zur Elterneigenschaft finden Sie auch im Rundschreiben des GKV-Spitzenverbands (RS-2023-384) vom 11. Juli 2023:
Rundschreiben zu den PV-Beitragssätzen ab 07/2023 und zur Elterneigenschaft (RS 2023-384 v. 11.07.2023) (PDF, 259 kB, nicht barrierefrei)Für Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern gelten bei der Anerkennung der Elterneigenschaft unterschiedliche Fristen und Voraussetzungen. Die wichtigsten Punkte aus dem aktuellen Rundschreiben haben wir in unserem Artikel zusammengefasst.