Abschläge vom allgemeinen PV-Beitrag sind für Kinder möglich, die unter 25 Jahre alt sind. Dies gilt für das 2. bis 5. Kind. Sind alle Kinder mindestens 25, gilt der allgemeine PV-Beitrag von 3,6 Prozent (2025). Der Zuschlag für Kinderlose fällt dann natürlich nicht an.
Weitere Details
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Pflegeversicherungsbeitrag 2025
Ab 2025 liegt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung bei 3,6 Prozent. Der Zuschlag und die Abschläge bleiben 2025 unverändert.
So funktioniert die Staffelung
Der Pflegeversicherungsbeitrag reduziert sich bei mehreren Kindern gestaffelt. Um zu entscheiden, inwiefern sich der PV-Beitrag reduziert, sind das Alter und die Anzahl der Kinder wichtig:
- Der Abschlag gilt nur für Kinder unter 25 Jahren und
- der Abschlag gilt dann für das 2. bis maximal 5. Kind unter 25 Jahren.
- Pro berücksichtigungsfähigem Kind wird ein Abschlag von 0,25 Prozentpunkten vom allgemeinen Pflegeversicherungsbeitrag (2025: 3,6 Prozent) abgezogen.
In unserer Tabelle sehen Sie alle Werte zu den Zu- und Abschlägen auf einen Blick.
Wie Sie bei der Berechnung vorgehen können, erklären wir in unseren Beispielrechnungen .
Weitere Hinweise
- Für die Abschläge ist es nicht entscheidend, ob die Kinder noch zu Hause leben oder ob sie Kindergeld erhalten.
- Der Abschlag gilt auch für Eltern, die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Der Abschlag gilt für beide Eltern
- Verstirbt ein Kind vor Vollendung des 25. Lebensjahres, bleibt der Abschlag erhalten, bis das Kind 25 Jahre alt geworden wäre.
- Für Kinder mit einer Behinderung gelten die gleichen Altersgrenzen: Die Abschlagsregelung endet mit dem 25. Geburtstag.