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Seit Juli 2023 richtet sich die Höhe des Pflegeversicherungs-Beitrags für Ihre Beschäftigten danach, wie viele Kinder die bei Ihnen beschäftigten Personen haben und ob die Kinder unter 25 Jahren sind. Der Arbeitgeberanteil bleibt jedoch immer gleich.

Weitere Details

Hinweis: Dies sind Informationen für Arbeitgeber. Suchen Sie nach Infos für Versicherte? Dann finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten in unserem Versichertenbereich .

Beiträge zur Pflegeversicherung (PV) 2025 - außer Sachsen
Persönliche SituationAllgemeiner Beitragssatz PVAbschlagBeitragszuschlag GesamtbeitragAnteil ArbeitgeberAnteil Arbeitnehmer 
Beschäftigte ohne Kinder3,6 %-0,6 %4,2 %1,8 %2,4 %
Beschäftigte mit 1 Kind3,6 %--3,6 %1,8 %1,8 %
Beschäftigte mit 2 Kindern unter 253,6 % 0,25 %-3,35 %1,8 %1,55 %
Beschäftigte mit 3 Kindern unter 253,6 %0,5 %-3,1 %1,8 %1,3 %
Beschäftigte mit 4 Kindern unter 253,6 % 0,75 %-2,85 %1,8 %1,05 %
Beschäftigte mit 5 und mehr Kindern unter 253,6 % 1,0 %-2,6 %1,8 %0,8 %
Beschäftigte, deren Kinder alle mindestens 25 Jahre alt sind3,6 %--3,6 %1,8 %1,8 %
Beiträge zur Pflegeversicherung (PV) 2025 - nur für Sachsen
Persönliche SituationAllgemeiner Beitragssatz PVAbschlagBeitragszuschlag GesamtbeitragAnteil Arbeitgeber (Sachsen)Anteil Arbeitnehmer (Sachsen) 
Beschäftigte ohne Kinder3,6 %-0,6 %4,2 %1,3 %2,9 %
Beschäftigte mit 1 Kind3,6 %--3,6 %1,3 %2,3 %
Beschäftigte mit 2 Kindern unter 253,6 % 0,25 %-3,35 %1,3 %2,05 %
Beschäftigte mit 3 Kindern unter 253,6 %0,5 %-3,1 %1,3 %1,8 %
Beschäftigte mit 4 Kindern unter 253,6 % 0,75 %-2,85 %1,3 %1,55 %
Beschäftigte mit 5 und mehr Kindern unter 253,6 % 1,0 %-2,6 %1,3 %1,3 %
Beschäftigte, deren Kinder alle mindestens 25 Jahre alt sind3,6 %--3,6 %1,3 % 2,3 %
Beiträge zur Pflegeversicherung (PV) 2024 - außer Sachsen
Persönliche Situationallgemeiner Beitragssatz PV Abschlag Beitragszuschlag Beitragssatz gesamtAnteil ArbeitgeberAnteil Arbeitnehmer
Beschäftigte ohne Kinder3,4 %-0,6 %4,0 %1,7 %2,4 %
Beschäftigte mit 1 Kind3,4 %--3,4 %1,7 %1,7 %
Beschäftigte mit 2 Kindern unter 253,4 %0,25 %-3,15 %1,7 %1,45 %
Beschäftigte mit 3 Kindern unter 253,4 %0,5 %-2,9 %1,7 %1,2 %
Beschäftigte mit 4 Kindern unter 253,4 %0,75 %-2,65 %1,7 %0,95 %
Beschäftigte mit 5 und mehr Kindern unter 253,4 %1,0 %-2,4 %1,7 %0,7 %
Beschäftigte, deren Kinder alle mindestens 25 Jahre alt sind3,4 %--3,4 %1,7 %1,7 %
Beiträge zur Pflegeversicherung (PV) 2024 - nur für Sachsen
Persönliche Situationallgemeiner Beitragssatz PV Abschlag Beitragszuschlag Beitragssatz gesamtAnteil Arbeitgeber (Sachsen) Anteil Arbeitnehmer (Sachsen)
Beschäftigte ohne Kinder3,4 %-0,6 %4,0 %1,2 %2,8 %
Beschäftigte mit 1 Kind3,4 %--3,4 %1,2 %2,2 %
Beschäftigte mit 2 Kindern unter 253,4 %0,25 %-3,15 %1,2 %1,95 %
Beschäftigte mit 3 Kindern unter 253,4 %0,5 %-2,9 %1,2 %1,7 %
Beschäftigte mit 4 Kindern unter 253,4 %0,75 %-2,65 %1,2 %1,45 %
Beschäftigte mit 5 und mehr Kindern unter 253,4 %1,0 %-2,4 %1,2 %1,2 %
Beschäftigte, deren Kinder alle mindestens 25 Jahre alt sind3,4 %--3,4 %1,2 %2,2 %

Für Arbeitgeber wichtig zu wissen:

  • Der Arbeitgeberanteil beträgt im Jahr 2025 unabhängig von der Anzahl der zu berücksichtigenden Kinder 1,8 Prozent (in Sachsen 1,3 Prozent).
  • Der Abschlag für Familien mit Kindern wirkt sich nur auf den Arbeitnehmeranteil aus
  • Für den Abschlag werden nur Kinder eingerechnet, die unter 25 Jahre alt sind - und dabei auch nur für das 2. bis 5. Kind.

Weitere Hinweise

  • Der Abschlag gilt auch für Eltern, die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Verstirbt ein Kind vor Vollendung des 25. Lebensjahres, bleibt der Abschlag erhalten, bis das Kind 25 Jahre alt geworden wäre.
  • Für Kinder mit einer Behinderung gelten die gleichen Altersgrenzen: Die Abschlagsregelung endet mit dem 25. Geburtstag.

Rundschreiben des GKV-Spitzenverbands

Mehr zu den neuen Beitragssätzen und zur Elterneigenschaft finden Sie auch im Rundschreiben des GKV-Spitzenverbands (RS-2023-384) vom 11. Juli 2023:

Rundschreiben zu den PV-Beitragssätzen ab 07/2023 und zur Elterneigenschaft (RS 2023-384 v. 11.07.2023) (PDF, 259 kB, nicht barrierefrei)