Die Stelle, die über Ihr Anliegen entschieden hat, bekommt erneut die Gelegenheit, es zu prüfen. Zum Beispiel: Hat sie ein entscheidendes Detail übersehen? Was sind die Gründe für den Widerspruch? Hat sich die Sach- oder Rechtslage geändert? Ist ein (weiteres) medizinisches Gutachten erforderlich?
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Im Anschluss daran gibt es drei Möglichkeiten:
- Sollte die Stelle zu Ihren Gunsten entscheiden, kann zum Beispiel die Leistung also doch übernommen werden, so spricht man von einer "Abhilfe".
- Sollte die Stelle bei ihrer ursprünglichen Entscheidung bleiben, gibt sie Ihren kompletten Vorgang - inklusive aller Unterlagen, Gutachten und vorangegangenem Schriftverkehr - zur Aufbereitung für den abschließend entscheidenden Widerspruchs-Ausschuss weiter.
- Unbenommen davon haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Ihren Widerspruch zurückzuziehen.