Wenn der Widerspruchs-Ausschuss Ihren Widerspruch gegen eine Entscheidung der TK ganz oder teilweise ablehnt, können Sie gegen den Widerspruchsbescheid Klage zum Sozialgericht erheben. Auch dafür ist eine Frist von 1 Monat einzuhalten.
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Um Klage gegen einen abgelehnten Widerspruchsbescheid zu erheben, wenden Sie sich direkt an das im Widerspruchsbescheid benannte zuständige Gericht. Dies können Sie selbst vornehmen. Alternativ können Sie zum Beispiel auch einen Anwalt oder eine Anwältin beauftragen. Bei dieser Vertretung können Ihnen Kosten entstehen.