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Sowohl ein Widerspruchs- als auch ein Sozialgerichts-Verfahren ist für Sie grundsätzlich kostenlos. Es können für Sie allerdings Kosten entstehen, wenn Sie einen Anwalt oder eine Anwältin beauftragen. Diese Kosten werden Ihnen von der TK nur dann erstattet, wenn Sie das Verfahren abschließend gewinnen.