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Positives Fazit zum Modellprojekt Online-Wahl 

Im Rahmen eines Modellprojekts konnten die TK-Mitglieder in diesem Jahr alternativ zur Briefwahl erstmals online ihre Stimme abgeben. Hiervon machte etwa ein Zehntel der Wählenden Gebrauch (200.080 Stimmen). "Die TK hat sich lange dafür eingesetzt, dass Wahlberechtigte bei der Sozialwahl auch online abstimmen können. Umso mehr freuen wir uns, dass so viele dieses Angebot genutzt haben", so Thomas Ballast, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der TK und Vorsitzender des Wahlausschusses. "Gerade in Zeiten abnehmender Teilhabe in vielen Bereichen von Politik und Gesellschaft sollten Mitsprachemöglichkeiten wie diese einfacher gestaltet und an die Lebenswelt der Wahlberechtigten angepasst werden - eben auch mit einer digitalen Wahloption." 

Die Wahlbeteiligung insgesamt, also per Brief und online, liegt bei 23,45 Prozent. "Wer Beiträge zahlt, soll auch mitbestimmen. Dieses Prinzip ist für uns grundlegend", sagt Ballast. "Daher hätte ich mir gewünscht, dass mehr TK-Mitglieder ihr Stimmrecht wahrnehmen. Am Ende dient die Wahl ihnen, den Versicherten: Mit ihrer Wahlentscheidung beeinflussen sie den Kurs ihrer Krankenkasse." So entscheiden die Versichertenvertreterinnen und -vertreter im TK-Verwaltungsrat beispielsweise über den Vorstand der Kasse, den Haushaltsplan, zusätzliche Angebote für Versicherte über den gesetzlich vorgegebenen Rahmen hinaus, und die Höhe des Zusatzbeitragssatzes. 

Neue Legislatur mit gleichbleibender Sitzverteilung

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Von den insgesamt abgegebenen Stimmen entfielen bei der TK auf

Liste 1 

TK-Gemeinschaft, unabhängige Versichertengemeinschaft der Techniker Krankenkasse e.V.
1.235.090 Stimmen; 61,53 Prozent; 10 Sitze

Liste 2

BfA DRV-Gemeinschaft - Die Unabhängigen - Interessengemeinschaft der Versicherten und Rentner in der Deutschen Sozialversicherung e.V.
338.640 Stimmen; 16,87 Prozent; 2 Sitze

Liste 3

ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft in der TK
258.358 Stimmen; 12,87 Prozent; 2 Sitze

Liste 4

IG Metall in der TK
175.298 Stimmen; 8,73 Prozent; 1 Sitz

Die Listen 3 und 4 sind eine Listenverbindung eingegangen.

Erstmals trat bei der Sozialwahl 2023 auch die neu eingeführte Geschlechterquote in Kraft. Mindestens 40 Prozent weibliche und mindestens 40 Prozent männliche Kandidierende musste jede Liste vorweisen. Laut Endergebnis und Listenaufstellung kommen im neu gewählten Verwaltungsrat acht Versichertenvertreterinnen und sieben Versichertenvertreter zusammen. 

Der neu gewählte Verwaltungsrat der TK konstituiert sich auf der Sitzung am 28./29. September 2023. Die Dauer seiner Legislatur beträgt sechs Jahre. 

Die Fakten zur Sozialwahl auf einen Blick

Alle sechs Jahre sind die Mitglieder der Techniker Krankenkasse aufgerufen, bei der Sozialwahl ihre Interessenvertretung, den Verwaltungsrat der TK, zu wählen. Denn wie auch die anderen Versicherungsträger aus Kranken-, Renten- und Unfallversicherung verwaltet sich die Techniker Krankenkasse selbst.

Das heißt, die TK erfüllt im Rahmen des Gesetzes und sonstigen für sie geltenden Rechts ihre Aufgaben in eigener Verantwortung. Dazu wird ein sogenanntes Selbstverwaltungsorgan gebildet, bei den Krankenkassen Verwaltungsrat genannt. Dieses Gremium besteht in der Regel aus Vertreterinnen und Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber. So auch bei der TK. Die Mitglieder des Verwaltungsrats werden bei der Sozialwahl gewählt. Alle Mitglieder des Verwaltungsrats nehmen ihre Aufgaben ehrenamtlich wahr. Ihre Amtszeit beträgt sechs Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich.