Es ist wichtig, dass Ihr Widerspruch von einer anderen Stelle geprüft wird als in derjenigen, die die Ausgangsentscheidung getroffen hat. Daher wird über Ihr Anliegen abschließend vom Widerspruchs-Ausschuss entschieden.
Dafür wird Ihr Widerspruch im "Fachzentrum Widersprüche" aufbereitet. Das bedeutet, dass die hier tätigen juristisch versierten Fachleute Ihren Fall zur Vorbereitung detailliert unter die Lupe nehmen. Das Fachzentrum prüft Ihr Anliegen umfassend hinsichtlich der Rechtmäßigkeit und der Zweckmäßigkeit der vorausgegangenen Entscheidung.
Wenn dabei etwas festgestellt wird, was die Entscheidung über Ihr Anliegen anders ausfallen lassen könnte, dann wird Ihr Fall an die vorangegangene Dienststelle zurückgegeben. Unter Umständen werden Sie als Versicherte oder Versicherter noch einmal aufgefordert, Dokumente einzureichen, welche der TK bislang nicht vorlagen, oder es wird zum Beispiel noch ein medizinisches Gutachten in Auftrag gegeben.
Dann wird die Prüfung zunächst in der Dienststelle fortgesetzt und später, sollte diese bei ihrer Entscheidung bleiben müssen, im Fachzentrum Widersprüche weitergeführt.
Wenn die Sach- und Rechtslage abschließend geklärt ist, wird Ihr Widerspruch zur Entscheidung dem Widerspruchs-Ausschuss vorgelegt.