Urwahl oder Wahl ohne Wahlhandlung?
Die Sozialwahlen betreffen alle gesetzlichen Krankenkassen sowie die Renten- und Unfallversicherungsträger. Aber nicht bei allen kommt es tatsächlich zu einer Wahl.
Wie viele Mitglieder die Selbstverwaltung eines Versicherungsträgers umfasst, wird durch die Satzung geregelt. Der Verwaltungsrat einer Krankenkasse darf dabei aber höchstens 30 Mitglieder vorsehen, die Vertreterversammlungen der gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherungsträger maximal 60 Mitglieder. Bei der TK wird der aus 30 Personen bestehende Verwaltungsrat je zur Hälfte aus der Gruppe der Versicherten und der Arbeitgeber gewählt.
Die Urwahl
Stehen mehr Kandidatinnen und Kandidaten für eine Gruppe zur Wahl, als es Sitze in der Selbstverwaltung für diese Gruppe gibt, erfolgt zur Verteilung der Sitze eine aktive Wahl - die sogenannte Urwahl. Diese ist frei und geheim. Die Wählerinnen und Wähler müssen jedoch nicht in ein Wahllokal gehen, denn bei den Sozialwahlen wird per Briefwahl gewählt. Bei der Sozialwahl 2023 war erstmals auch die Online-Wahl möglich.
Durch die Urwahl, wie sie zum Beispiel bei den Versichertenvertreterinnen und -vertretern im TK-Verwaltungsrat stattfindet, nehmen die Wählenden entscheidenden Einfluss und bekunden ihr Interesse an der Ausrichtung ihrer Krankenversicherung. Je höher dabei die Wahlbeteiligung ausfällt, desto gestärkter kann die Selbstverwaltung agieren.
Laut einer aktuellen Forsa-Umfrage im Auftrag der TK wünschen sich 69 Prozent der Befragten, stärker in politische Entscheidungen zur Gesundheitsversorgung einbezogen zu werden. Für 28 Prozent ist das bereits ausreichend der Fall. Die Sozialwahl als eine Form eben dieser Mitsprache ist für die Mehrheit - ebenfalls 69 Prozent - wichtig oder sehr wichtig.
Wahl ohne Wahlhandlung
Wird aus einer Gruppe nur eine Vorschlagsliste zur Wahl zugelassen oder werden auf mehreren Vorschlagslisten insgesamt nicht mehr Kandidatinnen und Kandidaten benannt, als Mitglieder zu wählen sind, gelten die Vorgeschlagenen als gewählt. Zu einer solchen "Wahl ohne Wahlhandlung" kommt es zum Beispiel, wenn alle Listen einer Gruppe keine Urwahl wollen. Dann werden die Sitze untereinander ausgehandelt. In der Vergangenheit fanden bei den meisten Krankenkassen keine Urwahlen statt.