Wir übernehmen die Kosten, wenn eine ambulante Nachkontrolle im Krankenhaus innerhalb von 14 Tagen an maximal sieben Behandlungstagen notwendig ist. Welches Transportmittel notwendig ist, entscheidet Ihr Arzt und stellt dann eine entsprechende Verordnung aus. Diese geben Sie dann direkt dem Transportunternehmen.
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Sie müssen auch eine gesetzliche Zuzahlung leisten. Mehr dazu lesen Sie unter:
Erfolgt die Nachbehandlung in der Praxis des Krankenhausbelegarztes, können Fahrkosten übernommen werden. Suchen Sie einen anderen Arzt zur ambulanten Weiterbehandlung auf, zahlen wir grundsätzlich keine Fahrkosten.