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Kontakt

Ja, das machen wir. Dafür stellt Ihnen Ihr Arzt die sogenannte Verordnung einer Krankenbeförderung aus. 

Bitte senden Sie uns diese im Voraus zur Genehmigung an unsere zentrale Großkundenanschrift (eine Straße und Hausnummer sind nicht erforderlich): 

Techniker Krankenkasse
20905 Hamburg

Weitere Details

Wenn Sie nicht von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit sind, zahlen Sie für jede Fahrt eine Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent, mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro - jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten, unabhängig von Ihrem Alter.

Mehr zum Thema Zuzahlungsbefreiung finden Sie hier: 
Häufige Fragen zur Befreiung von Zuzahlungen