Nutzen Sie diesen Service, um Ihre Rechnungen für Fahrkosten einzureichen.

Wir übernehmen die Kosten für Fahrten zu medizinischen Einrichtungen. Lediglich die gesetzlichen Zuzahlungen sind von Ihnen zu tragen.

Voraussetzungen:

  • Die Fahrten waren zwingend medizinisch notwendig.
  • Die Fahrten waren notwendig, um eine TK-Leistung in Anspruch zu nehmen.

Wir benötigen von Ihnen:

  • die Quittungen der Fahrten

Falls vorhanden:

  • die ärztliche Bestätigung über die Notwendigkeit
  • die ärztliche Bestätigung über die Behandlungstage
  • die ärztliche Verordnung der Krankenbeförderung
  • Schwerbehindertenausweis

Mehr Informationen zum Thema Fahrkosten und ihre Erstattung finden Sie hier .

Fahrkosten – Quittungen einreichen