Wir übernehmen die Kosten, wenn die Fahrten zwingend medizinisch notwendig sind und mit einer unserer Leistungen zusammenhängen. Außerdem muss es sich um die nächst erreichbare Einrichtung handeln oder Ihr Arzt überweist Sie zu einem weiter entfernten Ort. Sie tragen nur die gesetzliche Zuzahlung .
Weitere Details
In folgenden Fällen können wir die Kosten für Fahrten übernehmen:
- Rettungsfahrten ins Krankenhaus,
- Beförderungen mit dem Krankentransportwagen
- Fahrten, die deshalb notwendig sind, weil Sie
- voll- oder teilstationär im Krankenhaus behandelt werden,
- im Krankenhaus entbinden,
- an einer stationären Vorsorgekur oder Rehabilitationsmaßnahme teilnehmen oder
- zu einer ambulanten Operation fahren, die einen stationären Aufenthalt vermeidet.
- Fahrten zur ambulanten Behandlung, weil Sie
- zur Dialysebehandlung oder zur onkologischen Chemo- oder Strahlentherapie fahren müssen,
- Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "BI", "aG" oder "H" besitzen,
- den Pflegegrad 4 oder 5 haben,
- den Pflegegrad 3 haben und ärztlich bestätigt dauerhaft in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind.
Wichtig: In einigen Fällen müssen Sie die Übernahme der Fahrkosten vorher von uns genehmigen lassen. Details dazu finden Sie unter
Ob Sie besser mit dem eignen PKW, öffentlichen Verkehrsmitteln oder einem Krankentransportwagen fahren, besprechen Sie bitte mit Ihrem Arzt. Von seiner Entscheidung hängt ab, für welches Transportmittel wir die Kosten übernehmen können.
Einen Antrag auf Erstattung der Fahrkosten können Sie direkt über "Meine TK" stellen oder sich runterladen .