Ja, Sie können einen Antrag auf Befreiung von den gesetzlichen Zuzahlungen stellen. Sie brauchen im Kalenderjahr nur Zuzahlungen bis zu Ihrer individuellen Belastungsgrenze zu leisten.
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Diese beträgt zwei Prozent Ihrer jährlichen Familien-Bruttoeinkünfte. Wenn Sie schwerwiegend chronisch krank sind, beträgt die Grenze ein Prozent.
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