Ja. Bei Vertragsärztinnen und -ärzten mit der Zusatzbezeichnung "Manuelle Medizin/Chirotherapie" kann die Behandlung direkt über die Versichertenkarte abgerechnet werden. Wenn Sie zu einer Physiotherapeutin oder einem Physiotherapeuten mit einer entsprechenden Zusatzausbildung gehen, brauchen Sie eine ärztliche Verordnung für Heilmittel . Hier fallen gegebenenfalls Zuzahlungen an.
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