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Eine Ersatzbescheinigung können Sie sich direkt über die TK-App (Rubrik "Bescheinigungen") oder "Meine TK" herunterladen oder gleich an Ihre ärztliche Praxis senden.

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Grundsätzlich können Sie die Versichertenkarte nachreichen. Allerdings darf Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Ärztin nach zehn Tagen die Behandlung privat in Rechnung stellen, wenn Sie bis dahin nicht Ihre Chipkarte oder die Ersatzbescheinigung vorgelegt haben. Legen Sie danach bis zum Quartalsende Ihre Gesundheitskarte vor, muss Ihnen der Arzt oder die Ärztin die bezahlte Vergütung erstatten.