Ab Januar 2024 sind die Krankenkassen gesetzlich dazu verpflichtet, vor dem Versand der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) oder deren PIN einen Adressabgleich mit den Meldeämtern vorzunehmen.
Weitere Details
Wir gleichen dabei Ihre gespeicherte Anschrift beim Meldeamt mit Ihrer bei uns hinterlegten Anschrift ab. Stimmen beide Angaben überein, bekommen Sie Ihre TK-Gesundheitskarte oder die dazugehörige PIN per Post.
Wenn die Anschriften nicht übereinstimmen, melden wir uns bei Ihnen. Bitte überprüfen Sie dann für uns, welche die richtige Anschrift ist.