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Das Mutterschaftsgeld ist eine wichtige finanzielle Hilfe für werdende Mütter. Es soll den Einkommensverlust während der Mutterschutzfrist kompensieren. Jedoch nicht jeder hat Anspruch. Ausgeschlossen von dieser Regel sind Beamte, Adoptivmütter, Familienversicherte, Bürgergeldempfangende sowie Selbstständige ohne Einkommen.

Weitere Details

Im Folgende finden Sie die Gründe, warum verschiedene Personengruppen kein Mutterschaftsgeld erhalten.

  1. Beamte: Beamte haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, da sie während des Mutterschutzes eine Beihilfe erhalten.
  2. Adoptivmütter: Adoptivmütter haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, da dieses nur für Personen vorgesehen ist, die ein leibliches Kind zur Welt bringen. Sie können jedoch Anspruch auf Elterngeld haben, das für die Betreuung eines adoptierten Kindes gezahlt wird.
  3. Bürgergeldempfänger:innen: Empfänger:innen von Bürgergeld (ehemals Hartz IV) haben ebenfalls keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, können jedoch auf andere staatliche Leistungen zurückgreifen, die während der Mutterschutzfrist unterstützen.
  4. Selbstständige: Selbstständige Personen, die kein Einkommen erzielen, haben in der Regel keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, da dies eine Mindestversicherungsdauer und ein vorheriges Einkommen erfordert. Sie können jedoch Anspruch auf Elterngeld haben, das auf Basis des vorherigen Einkommens berechnet wird.
  5. Selbstständige ohne Anspruch auf Krankengeld: Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ist an den Anspruch auf Krankengeld gekoppelt. Selbstständige, die keinen Tarif mit Krankengeld gewählt haben, verzichten somit auf diese Leistung. Ohne diesen Anspruch auf Krankengeld gibt es auch keinen rechtlichen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
  6. Familienversicherte: Familienversicherte Personen sind vom Mutterschaftsgeld ausgeschlossen, weil sie keinen eigenen Versicherungsstatus und damit keinen eigenen Anspruch auf die entsprechenden Leistungen haben.