Ihre sogenannte Schutzfrist endet generell acht Wochen nach der tatsächlichen Geburt Ihres Kindes. Wenn Sie jedoch eine Früh- oder Mehrlingsgeburt hatten, verlängert sich Ihre Schutzfrist nach der Geburt von acht auf zwölf Wochen.
Informieren Sie uns über die Geburt Ihres Kindes gern online - so können Sie uns gleich auch alle Unterlagen für die Zahlung Ihres restlichen Mutterschaftsgeldes übermitteln.
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Dies gilt auch, wenn innerhalb von acht Wochen nach der Entbindung bei Ihrem Kind eine Behinderung festgestellt wird. Bitte reichen Sie uns dazu die Bescheinigung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes im Original ein.
Hilfe bei der Berechnung der Mutterschutzfrist erhalten Sie in unserem Mutterschutz- und Elternzeitrechner: