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Winter­sit­zung des Verwal­tungs­rats

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Der Videobericht vom 15. Dezember 2023

Durch diese Entscheidung wird der Zusatzbeitrag der TK im kommenden Jahr mit 0,5 Prozentpunkten noch deutlicher als bisher unter dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) liegen. Dieser steigt 2024 um 0,1 Prozentpunkte auf 1,7 Prozent.

"Wir freuen uns, dass der Zusatzbeitrag der TK nun zum dritten Mal in Folge stabil bleibt. Das ist gerade in diesen herausfordernden Zeiten eine gute Nachricht für die TK-Mitglieder und ihre Arbeitgeber", sagt Dominik Kruchen, alternierender Vorsitzender des TK-Verwaltungsrats und Arbeitgebervertreter, der am 1. Januar turnusmäßig den Vorsitz an Versichertenvertreter Dieter F. Märtens übergibt.

Gleichzeitig weist Kruchen auf die weiterhin ungelöste Frage einer zukunftsfähigen GKV-Finanzierung hin: "Um die Finanzlücke in der gesamten GKV zu schließen, wurden in diesem Jahr erneut unter anderem die Rücklagen der Kassen und damit Beitragsgelder herangezogen. Das kritisieren wir als Selbstverwaltung scharf. Es braucht dringend politische Lösungen für die Milliardenlücken in der gesetzlichen Krankenversicherung - leider ist die Politik da in diesem Jahr keinen Schritt weitergekommen."

Zahlen zum Haushalt 2024 

Der Verwaltungsrat der TK hat ein Haushaltsvolumen von rund 55,2 Milliarden Euro für das kommende Jahr festgelegt (+ 6,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr), 42,4 Milliarden Euro sind davon für die Krankenversicherung eingeplant (+ 6,1 Prozent). Das Volumen der Leistungsausgaben wird bei 40,5 Milliarden Euro liegen (+ 8,5 Prozent). Für den Haushalt der Pflegeversicherung sind 10,2 Milliarden Euro vorgesehen (+ 13,2 Prozent).

Das Volumen der Arbeitgeber-Umlagen U1 und U2 (Entgeltfortzahlung bei Krankheit bzw. Mutterschaft nach dem sogenannten Aufwendungsausgleichsgesetz) wird im kommenden Jahr rund 2,5 Milliarden Euro (- 10,1 Prozent) betragen.

Der Beitragssatz der TK zur Krankenversicherung beträgt damit weiterhin 15,8 Prozent. Er setzt sich zusammen aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und dem kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz von 1,2 Prozent.

Bekanntmachung

Bekanntmachung Ergänzungsverfahren (PDF, 33 kB)