Der TK-Wahlausschuss
Der TK-Wahlausschuss für die Sozialwahl war am 21. Dezember 2021 gebildet worden. Er hatte am 13. Januar 2022 seine Arbeit aufgenommen und war für die Vorbereitung und den Ablauf der Sozialwahl bei der TK verantwortlich.
Aufgabe dieses Gremiums ist es, bei den Sozialwahlen dafür zu sorgen, dass alle TK-Mitglieder rechtzeitig von dieser Wahl erfahren und wissen, wen und warum sie wählen können. Dafür prüft der Wahlausschuss, wer sich zur Wahl stellen darf. Die Sozialwahl ist eine Listenwahl.
Bei der Sozialwahl 2023 konnten Versicherten- und Arbeitgeberorganisationen sowie freie Listen in der Zeit vom 18. Oktober bis zum 17. November 2022 ihre Vorschlagslisten einreichen. Die Entscheidung, welche Listen zur Wahl zum TK-Verwaltungsrat zugelassen werden können, musste der Wahlausschuss bis zum 9. Januar 2023 treffen.
Wie wichtig die Wahl für die TK ist, betont der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Thomas Ballast: "Die Sozialwahl ist das demokratische Fundament der Sozialversicherung. Das Recht, über den Kurs seiner Krankenkasse mitbestimmen zu können, ist keine Selbstverständlichkeit", so Ballast, der Vorsitzender des Wahlausschusses ist. Stellvertretender Vorsitzender ist Jörg Ide.
Beisitzende
Versichertenvertreter und -vertreterinnen: Detlef Decho, Wolfgang Drews, Dr. Hans-Heinrich Gerth, Doris Kühn, Harald Pinter
Arbeitgebervertreter: Dr. Martin Kröger, Michael J. H. Prehn
Stellvertretende Beisitzende
Versichertenvertreter und -vertreterinnen: Dr. Günter Bouwer, Petra Dusny, Fabian Gödeke, Bernd Schmitz, Hermann Stahmer
Arbeitgebervertreterinnen: Dr. Anne Dohle, Nadine Seifert