Unfälle mit Kindern - erste Hilfe Tipps von uns
Die Sorge um den Nachwuchs muss nicht ganz so groß sein, wenn die Eltern wissen, was sie im Notfall tun müssen. Auch bei der Ersten Hilfe bei Kindern gilt zuerst: Ruhe bewahren.
Neugierde bringt Kinder häufig in gefährliche Situationen - auch im Elternhaus. Sie geraten häufiger in Haushaltsunfälle als in Verkehrsunfälle. Rund 60 Prozent aller Unfälle mit Kindern passieren im häuslichen Umfeld. Vor jeder Gefahr kann man die Kleinen leider nicht bewahren - egal, wie vorsichtig man ist. Daher sollte jeder wissen, was zu tun ist, wenn ein Unfall passiert.
Die drei Grundregeln für den Notfall
Die wichtigste Grundregel lautet: Bei allen Unfällen Ruhe bewahren. Aufgeregte, panische oder weinende Eltern können nicht angemessen auf die Notsituation reagieren. Nicht nur, dass wertvolle Zeit für das Kind verloren geht. Es wird auch zusätzlich verunsichert und bekommt Angst. Stattdessen sollten Elten ihr Kind beruhigen und trösten.
Die zweite Grundregel lautet: Verbandkasten im Hause haben. In jeden Haushalt gehört ein vollständig ausgestatteter Verbandkasten. Nur so sind Sie ausgerüstet, um etwa klaffende Wunden mit einem Druckverband zu versorgen.
Die dritte Grundregel heißt: Notrufe richtig absetzen. Die bundesweit und auch in anderen europäischen Ländern gültige Notrufnummer ist die 112.
Den Notarzt rufen - die fünf W's
Zögern Sie nie, den Notarzt- beziehungsweise Rettungswagen zu rufen! Besser einmal zu viel als einmal zu wenig. Der Notruf 112 ist immer kostenlos - auch mobil. Allerdings muss in Deutschland eine SIM-Karte im Handy eingelegt sein, um einen Notruf tätigen zu können. In vielen anderen Ländern funktioniert der Notruf auch ohne SIM-Karte.
Bei bewusstlosen Kindern unter acht Jahren sollten Sie sofort mit Wiederbelebungsmaßnahmen beginnen und dann erst den Rettungsdienst alarmieren, wenn Sie als alleiniger Helfer vor Ort sind: Zuerst handeln, dann schnell telefonieren!
Die fünf W's
Bei einem Notruf orientiert man sich am besten an den fünf W's. Dabei handelt es sich um fünf Fragen, auf die Notrufende der Rettungsleitstelle am Telefon Auskunft geben sollten.
- Wo ist es passiert? Geben Sie den genauen Unfallort an, gegebenenfalls sogar eine genaue Wegbeschreibung.
- Was ist passiert? Beschreiben Sie den Unfall.
- Wie viele Verletzte? Nennen Sie die Zahl der Verletzten, bei Kindern unbedingt auch das Alter.
- Welche Verletzung? Beschreiben Sie nach Ihrer Beobachtung die Krankheitszeichen sowie Art und Schwere der Verletzung, zum Beispiel Atemstillstand, Verbrühung am ganzen Körper, Stromschlag, Sturz mit Bein- oder Armbruch, der Knochen durchsticht die Haut.
- Warten Sie auf Rückfragen! Beenden Sie das Telefongespräch erst dann, wenn die Rettungsleitstelle Ihnen sagt, dass sie alle Informationen erhalten hat. Normalerweise werden auch Ihre eigenen Daten mit aufgenommen.
Erste Hilfe leisten
Ist es zu einem Unfall gekommen, ist es wichtig, sich rasch einen Überblick über die Gefahrensituation zu verschaffen und der Situation entsprechend Erste Hilfe zu leisten. Vergessen Sie auch nicht, verletzte Kinder möglichst vor Schaulustigen abzuschirmen.
- Retten Sie das Kind aus der akuten Gefahrensituation.
- Sichern Sie die Gefahrenstelle ab, damit keine weiteren Unfälle geschehen - zum Beispiel Herd abschalten oder Sicherungen ausstellen.
- Beruhigen Sie das Kind durch ruhiges Sprechen oder Streicheln. Sprechen Sie auch dann mit dem Kind, wenn Sie nicht sicher sind, ob es Sie hören kann.
- Untersuchen Sie das Kind zügig, aber ohne Hast, auf Verletzungen.
- Kontrollieren Sie die Atmung. Diese ist bei Kindern am besten am Bauch zu erkennen.
- Prüfen Sie, ob das Herz schlägt. Den Puls prüfen Sie bei größeren Kindern am besten in der Leiste. Mit Wiederbelebungsversuchen sollten Sie möglichst rasch beginnen. Daher sollten Sie bei Kindern mit Atemstillstand nicht zu lange nach dem Puls suchen, weil es bei Kindern schwierig sein kann, den Puls zu tasten.
Sollten Sie einen Herz- und Atemstillstand feststellen, müssen Sie unverzüglich mit der Mund-zu-Nase-Beatmung und Herzmassage beginnen. Dabei ist es wichtig, immer zuerst mit der Beatmung zu beginnen, damit die Sauerstoffversorgung im Blut gesichert ist.
Ist ein zweiter Helfer anwesend, sollte dieser währenddessen den Rettungsdienst rufen. Wenn Sie alleine sind, sollten Sie die Wiederbelebungsmaßnahmen nach einer Minute unterbrechen, um den Notruf abzusetzen.
Das verletzte Kind vor Neugierigen schützen
Woran die Wenigsten denken, was aber durchaus zum positiven Verlauf einer Notsituation beiträgt: Bei Unfällen, zum Beispiel im Straßenverkehr, sollten verletzte Kinder vor Schaulustigen abgeschirmt werden. Gerade kleine Unfallopfer empfinden neugierige Blicke als unangenehm. Treffen Schaulustige an der Unfallstelle ein, sollten Sie diese daher bitten, den Verletzten abzuschirmen und die Unfallstelle zu sichern.
Wenn sich Kinder verbrennen
Die meisten Verletzungen durch Verbrühen mit heißen Flüssigkeiten oder Verbrennen nach Anfassen heißer Gegenstände passieren bei Kindern unter fünf Jahren. Besonders viele Unfälle geschehen dabei im zweiten Lebensjahr, wenn das Kind laufen und Gegenstände zu sich herunterziehen kann.
Brandverletzungen bei Kindern verändern oft das Leben der ganzen Familie. Die Verletzungen sind sehr schmerzhaft und ziehen langwierige Behandlungen nach sich, schwere Verbrennungen und Verbrühungen haben lebenslange Narben zur Folge.
Verbrennungen und Verbrühungen vorbeugen
Vor allem Eltern sollen die Gefahren im häuslichen Umfeld kennen und den Kindern erklären, was "heiß" bedeutet. Denn nur wer selber die Risiken richtig einschätzt, kann sein Kind effektiv schützen. Es ist daher notwendig, vorausschauend zu handeln und das richtige Verhalten zu trainieren.
Hilfe bei Vergiftungen
Eltern müssen immer damit rechnen, dass Kleinkinder alles für sie Erreichbare in den Mund nehmen, auch Haushaltsmittel, Insektizide, Genussmittel, Medikamente oder Benzin. Vergiftungen können die Folge sein. Sollte Ihr Kind etwas Giftiges geschluckt haben, sollten Sie Ruhe bewahren und keinesfalls versuchen, Erbrechen auszulösen.
Atmet das Kind nicht, sollten Sie unverzüglich mit Wiederbelebungsmaßnahmen beginnen. Rufen Sie dann die Giftnotrufzentrale (alle Giftnotrufzentralen mit Telefonnummern) oder den allgemeinen Notruf (112) an. Muss das Kind von alleine erbrechen, sollten Sie dabei Hilfestellung leisten. Bei Bewusstlosigkeit sollten Sie es in die stabile Seitenlage bringen.
Besonders wichtig ist die Aufbewahrung beziehungsweise Mitnahme der Originalverpackung des Giftes oder auch von Erbrochenem.
Welche Angaben habe ich beim Notruf zu machen?
Folgende Angaben sollte man bei der ersten Konsultation parat haben:
- Um welches Gift handelt es sich? Sie sollten möglichst genau Angaben zur Art des Giftes machen und zum Beispiel die Bezeichnung auf der Verpackung angeben.
- Wie viel hat das Kind geschluckt oder eingeatmet?
- Wann hat die Vergiftung stattgefunden?
- Welche Symptome zeigt das Kind? Ist es bei Bewusstsein? Bestehen Probleme mit der Atmung oder mit dem Kreislauf? Andere Symptome?
- Wie alt ist das Kind und wie viel wiegt es?
- Was wurde bisher gemacht?