Bestätigt das Gutachten der Schlichtungsstelle oder des Medizinischen Dienstes (MD) einen Behandlungsfehler, steht Ihnen möglicherweise Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu. Bei diesen handelt es sich um Ihre eigenen zivilrechtlichen Ansprüche, die Sie nur selbst geltend machen können.
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Zum Schadensersatz gehören beispielsweise Verdienstausfall, zusätzliche Kosten für Haushaltshilfen, zusätzliche Fahrkosten sowie zusätzliche Therapiekosten, die die Patient:innen selbst zu tragen haben.
Mit der Zahlung eines Schmerzensgeldes sollen die immateriellen Schäden ausgeglichen werden. Darunter fallen insbesondere körperliche und seelische Schäden und Belastungen, die auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen sind.
Lassen Sie sich frühzeitig von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Medizinrecht beraten. Spezialistinnen und Spezialisten, die Sie bei der Durchsetzung Ihrer Schadenersatz-Ansprüche im Falle eines Behandlungsfehlers vertreten, können Sie hier erfragen:
Deutscher Anwaltverein e. V. (DAV)
Littenstraße 11
10179 Berlin
anwaltsauskunft.de
Ihre Anwalts- und Prozesskosten dürfen wir leider nicht übernehmen.
Besteht allerdings ein Rechtsfall mit entsprechendem Streitwert und berechtigten Rechtsansprüchen, kann es sinnvoll sein, einen Prozessfinanzierer einzuschalten. Dieser trägt alle Kosten auf eigenes Risiko, erhält dafür aber im Erfolgsfall einen Teil der erstrittenen Summe.
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Mit dem juris Prozesskostenrechner können Sie die Rechtsanwaltsgebühren anhand des Streitwerts berechnen, die im Falle einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Vertretung gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) anfallen.
Für weitere Informationen zu diesem Thema stehen Ihnen unsere Expertinnen und Experten zur Seite: 040 - 46 06 61 21 40