Sie zahlen für 28 Kalendertage im Jahr eine Zuzahlung von zehn Euro pro Tag, gerechnet vom Beginn der Krankenhausaufnahme an. Werden Sie über den Jahreswechsel hinaus im Krankenhaus behandelt, verbleibt es bei höchstens 28 Kalendertagen Zuzahlung für diesen ununterbrochenen Krankenhausaufenthalt.
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Beispiel
Sie werden vom 15. Dezember 2024 bis zum 20. Januar 2025 stationär im Krankenhaus behandelt. Sie müssen vom 15. Dezember 2024 bis zum 11. Januar 2025 eine Zuzahlung in Höhe von zehn Euro pro Kalendertag zahlen.