Sie entscheiden zuerst, ob Ihre Hausarzt-, Facharzt- oder Zahnarztpraxis, Ihr Krankenhaus oder eine Gesundheitseinrichtung Zugang zu Ihrer elektronischen Patientenakte haben darf. Wenn Sie etwa Ihrem Hausarzt Zugang zu Ihrer ePA geben möchten, erteilen Sie seiner Praxis die Zugriffsrechte.
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Außerdem entscheiden Sie für jede Praxis, Krankenhaus oder Apotheke, wie lange der Zugang zu Ihrer ePA möglich ist. Dieser Zeitraum kann von einem Tag bis zu 18 Monaten begrenzt werden oder Sie entscheiden sich für unbefristete Zugriffsrechte. Automatisch werden sieben Tage vorgeschlagen. Sie können diesen Wert jederzeit ändern.