Es gibt zwei Wege, über die Ihre Daten in Ihre elektronische Patientenakte (ePA) kommen.
Weitere Details
1. Durch Sie selbst
In Ihrer ePA können Sie jederzeit eigenständig Dokumente speichern und verwalten. Oder Sie fordern Ihre in Anspruch genommenen Leistungen von der Techniker an.
Übertragung der Abrechnungsdaten
2. Durch berechtigte Ärzte, Apotheken, Kliniken und Therapeuten
Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser, die von Ihnen Zugriffsrechte bekommen haben, dürfen ebenfalls Dokumente in Ihrer ePA speichern. Was konkret gespeichert wird, besprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker.
Wenn Sie einem Arzt keinen Zugang erlauben oder ihm den Zugang widerrufen haben, kann er keine Dokumente in die ePA hoch- oder herunterladen.