Ja. So können Sie und Ihrer Vertretungen die Daten selbst lesen und nachvollziehen, das ist bei der alleinigen Speicherung auf der Gesundheitskarte nicht möglich. Außerdem ist nicht jeder Notfall mit einer Bewusstlosigkeit verbunden, so dass Sie selbst den Zugriff auf Ihre Notfalldaten in der Gesundheitsakte erlauben können.