Weil es mehrere unterschiedliche Systeme sind, die wir unter einem Dach für Sie darstellen. Die Übersicht in der TK-App erhalten beispielsweise alle App-Nutzer:innen angezeigt. In TK-Safe, Ihrer elektronischen Patientenakte haben Sie darüber hinaus weitere Möglichkeiten, Daten über Ihre persönlichen Medikamente zu speichern.
Weitere Details
1. Die Medikamentenübersicht in der TK-App
Diese Übersicht erhält alle abgerechneten Medikamente, die die TK innerhalb des gesetzlich festgelegten Zeitraums von sechs Jahren speichert. Wenn Sie sich diese Übersicht in einem Jahr wieder anschauen, fehlen die vor sieben Jahren verschriebenen Medikamente, dafür sind die Daten des aktuellen Jahres neu hinzugekommen. Die TK-App speichert keine Daten, sondern zeigt vorhandene TK-Daten an.
2. Die Abrechnungsdaten von Medikamenten oder selbst erfasste Medikamente in der Chronik von TK-Safe
Sofern Sie den automatischen TK-Datenabruf in TK-Safe freigegeben haben (TK-Safe-Startseite -> Profil-Symbol oben rechts -> Datenabruf -> Automatischer TK-Datenabruf), werden die aktuell bei der TK gespeicherten Medikamentendaten übertragen. Im Gegensatz zu Punkt 1. werden die Daten aber dauerhaft in Ihrer Akte gespeichert, so dass Sie über eine lebenslange Patientenhistorie verfügen. Natürlich können Sie die Daten jederzeit komplett löschen. Die Chronik können nur Sie einsehen. Der Vorteil dieser Lösung: Liegen neue Daten vor, werden sie automatisch gespeichert und bei Ihrer nächsten TK-Safe-Anmeldung angezeigt.
3. Die Abrechnungsdaten von Medikamenten in der ePA-Dokumentenverwaltung
Sofern Sie der TK als Kostenträger den Zugriff auf Ihre ePA-Dokumentenverwaltung (nur zur Lieferung von Daten, keine Einsichtsrechte) gegeben haben (TK-Safe-Startseite -> Berechtigungen -> Plus-Button -> TK auswählen), können Sie die gleichen Daten wie unter 1. und 2. In Ihr Aktensystem speichern. Im Gegensatz zu Punkt 2 müssen Sie jeden Abruf neu initiieren und die Daten liegen als PDF-Dokument und nicht als strukturierter Datensatz vor.
4. Ihr Medikationsplan in der ePA-Dokumentenverwaltung
Wenn Sie mindestens drei verschreibungspflichtige Medikamente einnehmen, haben Sie einen Anspruch auf einen (bundeseinheitlichen) Medikationsplan. Diesen können Sie sich von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin auf Ihre elektronische Gesundheitskarte und in Ihre elektronische Patientenakte übertragen lassen. Es kann immer nur einen aktuell gültigen Medikationsplan geben, der die zurzeit einzunehmenden Medikamente aufführt.