Der Zusatzbeitragssatz der TK liegt 2025 mit 2,45 Prozent weiterhin deutlich unter dem Durchschnitt der gesetzlichen Krankenkassen. Das hat der Verwaltungsrat der TK am 18. Dezember 2024 beschlossen. Der TK-Beitragssatz beträgt damit im kommenden Jahr 17,05 %.
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Die Ausgaben in der gesamten gesetzlichen Krankenversicherung sind stark gestiegen, besonders in den Bereichen Krankenhaus und Arzneimittel. Auch zahlreiche Gesetze haben in den vergangenen Jahren zu Ausgabensteigerungen geführt. Dies wirkt sich auf die Zusatzbeitragssätze aus.
Klar ist: Das Finanzdefizit in der gesetzlichen Krankenversicherung hat strukturelle Ursachen, gegen die die Politik trotz zahlreicher Forderungen nichts unternommen hat. Die TK setzt sich weiter dafür ein, dass die neue Regierung diese Probleme endlich angeht.
Sozialversicherung | Beitragssatz | Arbeitgeberanteil |
---|---|---|
Krankenversicherung: TK-Beitragssatz | 17,05 % | 8,525 % |
Allgemeiner Beitragssatz | 14,6 % | 7,3 % |
TK-Zusatzbeitragssatz | 2,45 % | 1,225 % |
Ermäßigter Beitragssatz* | 14,0 % | 7,0 % |
Pflegeversicherung** | 3,6 % | 1,8 % *** |
Beitragszuschlag für Kinderlose ab 23 Jahren | 0,6 % | 0 % |
Rentenversicherung | 18,6 % | 9,3 % |
Arbeitslosenversicherung | 2,6 % | 1,3 % |
* gilt zum Beispiel für Selbstständige, die ohne Anspruch auf Krankengeld versichert sind
** Haben Sie mehr als 1 Kind, kann sich dieser Beitragssatz noch weiter reduzieren. Mehr Informationen:
Beiträge zur Pflegeversicherung
*** in Sachsen: 1,3 %
Beitragssätze 2024 zum Nachlesen
Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen 2024
Zuschüsse vom Arbeitgeber und bei der Rente
Der TK-Beitragssatz setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz und dem kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz zusammen. Bei Beschäftigten und Azubis übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitragssatzes. Bei pflichtversicherten Rentner:innen trägt der Rentenversicherungsträger entsprechend die Hälfte der Beiträge aus der gesetzlichen Rente. Am kassenindividuellen Zusatzbeitrag beteiligen sich die Arbeitgeber und Rentenversicherungsträger ebenfalls zur Hälfte.
Arbeitnehmer:innen, Auszubildende und Schüler:innen
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- Versichert als Schüler:in oder Auszubildende
Selbstständige
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- Vorläufige Festsetzung der Beiträge
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Beiträge für Studierende
Der Beitrag liegt ab 01.01.2025 bei monatlich 108,33 Euro für die Krankenversicherung (inklusive TK-Zusatzbeitrag) und bei 35,91 Euro für die Pflegeversicherung. Pflichtversicherte Studierende, die noch nicht 23 Jahre alt sind oder schon ein Kind haben, zahlen für die Pflegeversicherung monatlich nur 30,78 Euro.
Freiwillig Versicherte
Für
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
- Rentnerinnen und Rentner ,
- Studierende ,
- Selbstständige ,
- Beamte ,
- Kinder ,
- während der Elternzeit oder
- ohne Erwerbstätigkeit
gibt es unterschiedliche Regelungen für die Berechnung des Beitrages bei einer freiwilligen Versicherung. Gehen Sie einfach auf den passenden Link für weitere Informationen.