Sie sind bei uns beitragsfrei versichert, wenn Sie ohne Ihr Beschäftigungsverhältnis einen Anspruch auf Familienversicherung hätten. Trifft das nicht zu, müssen Sie Beiträge zahlen. Ihr individueller Beitrag hängt dann von Ihrem gesamten monatlichen Einkommen ab.
Weitere Details
Dabei sind die gesetzlich festgelegten Mindest- und Höchstgrenzen für das Einkommen bei der Berechnung zu berücksichtigen.
Höchstens wird Ihr Beitrag aus einem Einkommen von 5.512,50 Euro pro Monat (2025) errechnet, selbst wenn Sie mehr Einkommen haben. Mindestens werden jedoch 1.248,33 Euro Einkommen pro Monat zugrunde gelegt - auch wenn Sie weniger Einkommen haben.
Das Elterngeld zählt dabei nicht zu den beitragspflichtigen Einnahmen. Zur Beitragsberechnung werden zum Beispiel folgende Einnahmen herangezogen:
- Vermietung und Verpachtung,
- Kapitalvermögen, Aktien und ähnliches
- Unterhalt, der aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen gezahlt werden muss, zum Beispiel von geschiedenen Ehepartnern oder Ehepartnerinnen
Beiträge für freiwillig Versicherte 2025
ermäßigter Beitragssatz zur Krankenversicherung | Pflegeversicherung** | |
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Beitragssätze | 16,45 % * | 3,6 % |
Höchstens 5.512,50 Euro | 906,81 Euro | 198,45 Euro |
Mindestens 1.248,33 Euro | 205,35 Euro | 44,94 Euro |
* Inklusive TK-Zusatzbeitragssatz von 2,45 Prozent
** Haben Sie mehr als 1 Kind, kann sich dieser Beitragssatz noch weiter reduzieren. Mehr Informationen: Beiträge zur Pflegeversicherung
Ehepartner oder Ehepartnerin ist nicht gesetzlich versichert
Sollte Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin nicht gesetzlich versichert sein (zum Beispiel privat), gibt es einige Besonderheiten zu berücksichtigen. Detaillierte Informationen erhalten Sie in folgendem Artikel: