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Wenn Sie hauptberuflich selbstständig sind, berechnet die TK die Beiträge anhand der aktuellen Beitragssätze und Ihres beitragspflichtigen Einkommens. Verschaffen Sie sich einen Eindruck von Ihrem voraussichtlichen Beitrag als Selbstständige:r mit dem TK-Beitragsrechner.

Weitere Details

In der Tabelle sehen Sie die Höchst- und Mindestbeiträge zur Krankenversicherung abhängig davon, ob Sie mit oder ohne Krankengeld versichert sind. Außerdem finden Sie auch die Beiträge zur Pflegeversicherung.

Höchst- und Mindestbeiträge für Selbstständige 2024

Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld

Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld

Pflegeversicherung**

Pflegeversicherung mit Zuschlag***

Beitragssätze

15,8 %*

15,2 %*

3,4 %

4,0 %

Beitragspflichtige Einnahmen pro Monat

monatliche Beiträge****

monatliche Beiträge****

monatliche Beiträge****

monatliche Beiträge****

Höchstens 5.175,00 €

817,65 €

786,60 €

175,95 €

207,00 €

Mindestens 1.178,33 €

186,18 €

179,11 €

40,06 €

47,13 €

* Inklusive TK-Zusatzbeitragssatz von 1,2 Prozent
** Haben Sie mehr als 1 Kind, kann sich dieser Beitragssatz noch weiter reduzieren. Mehr Informationen:  Beiträge zur Pflegeversicherung
*** Den Zuschlag zur Pflegeversicherung von 0,6 % zahlen Kinderlose ab 23 Jahren
**** Gesetzlich vorgesehene Berechnung: Die Beiträge aus dem allgemeinem Beitragssatz (14,6 Prozent) oder dem ermäßigtem Beitragssatz (14,0 Prozent) und dem TK-Zusatzbeitragssatz (1,2) werden getrennt berechnet. In der Tabelle finden Sie die Summe aus beiden Teilbeiträgen.

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Für den Überblick: Das Beitragskonto 

In Ihrem Beitragskonto in unserem passwortgeschützten Bereich Meine TK können Sie Ihren aktuellen Kontostand einsehen und die nächsten Fälligkeiten einsehen:

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