Beiträge zu den Sozialversicherungen müssen nur bis zu einem bestimmten Einkommensbetrag bezahlt werden. Die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze legt die Obergrenze dafür fest. Ist das Einkommen höher als dieser Wert, steigt der Beitrag deshalb nicht weiter an.
Weitere Details
Die Bundesregierung bestimmt diese Obergrenze jährlich neu und orientiert sich dabei an der allgemeinen Lohnentwicklung. Liegt das Einkommen eines Arbeitnehmers oder einer Arbeitnehmerin über diesem Betrag, wird der Krankenkassenbeitrag prozentual von der Beitragsbemessungsgrenze errechnet und nicht vom tatsächlichen Einkommen.
Beitragsbemessungsgrenzen 2025
In der Kranken- und Pflegeversicherung gilt eine einheitliche Beitragsbemessungsgrenze für ganz Deutschland. Für die Renten- und die Arbeitslosenversicherung ist sie in den alten und in den neuen Bundesländern unterschiedlich hoch.
Kranken- und Pflegeversicherung
- Monatlich: 5.512,50 Euro
- Jährlich: 66.150 Euro
Renten- und Arbeitslosenversicherung (alte Bundesländer und Berlin-West)
- Monatlich: 8.050 Euro
- Jährlich: 96.600 Euro
Renten- und Arbeitslosenversicherung (neue Bundesländer und Berlin-Ost)
- Monatlich: 8.050 Euro
- Jährlich: 89.400 Euro
Werte 2024
Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze 2024 zum Nachlesen
Versicherungspflichtgrenze
Informationen zur Versicherungspflichtgrenze, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt, haben wir Ihnen hier zusammengestellt: