Als freiwillig versicherte Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin zahlen Sie den Höchstbeitrag. Denn als Beschäftigte:r sind Sie nur dann freiwillig versichert, wenn Sie regelmäßig mehr als die sogenannte Versicherungspflichtgrenze von 73.800 Euro im Jahr 2025 verdienen.
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Der Höchstbeitrag fällt jedoch schon bei einem Arbeitsentgelt von monatlich 5.512,50 Euro an. Das Gute daran: Selbst wenn Sie mehr verdienen als monatlich 5.512,50 Euro, erhöht sich Ihr Beitrag nicht weiter. Ihr Arbeitgeber ist übrigens verpflichtet, einen Teil Ihrer Beiträge zu übernehmen.
Monatliche Beiträge für freiwillig versicherte Arbeitnehmer:innen 2025
Beiträge und Beitragssätze | Versicherung MIT Anspruch auf Krankengeld | Versicherung OHNE Anspruch auf Krankengeld |
---|---|---|
Beitrag Krankenversicherung | 939,89 Euro (17,05 %*) | 906,81 Euro (16,45 %*) |
Beitrag Pflegeversicherung mit 1 Kind** | 198,45 Euro (3,6 %) | 198,45 € (3,6 %) |
Beitrag Pflegeversicherung ohne Kind ab 23 Jahren | 231,53 € (4,2 %) | 231,53 Euro (4,2 %) |
Gesamtbeitrag mit 1 Kind** | 1.138,34 Euro | 1.105,26 Euro |
Gesamtbeitrag ohne Kind ab 23 Jahren | 1.171,42 Euro | 1.138,34 Euro |
* Inklusive TK-Zusatzbeitragssatz von 2,45 Prozent. Die Beiträge aus dem allgemeinem Beitragssatz (14,6 Prozent) oder dem ermäßigtem Beitragssatz (14,0 Prozent) und dem TK-Zusatzbeitragssatz (2,45 Prozent) werden getrennt berechnet. In der Tabelle finden Sie die Summe aus beiden Teilbeiträgen.
** Haben Sie mehr als 1 Kind, kann sich dieser Beitragssatz noch weiter reduzieren. Mehr Informationen:
Beiträge zur Pflegeversicherung
*** Den Zuschlag zur Pflegeversicherung von 0,6 % zahlen Kinderlose ab 23 Jahren
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